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Bürgergemeinde

Beschreibung der Bürgergemeinde Hünenberg

Die Bürgergemeinde Hünenberg

Bild Legende:

Im Gegensatz zu anderen Kantonen weist der Kanton Zug noch heute eine Vielfalt von Gemeindeformen auf. So hat Hünenberg neben der Einwohnergemeinde auch eine Bürgergemeinde und eine Korporation.

- Der Einwohnergemeinde unterliegen sämtliche Anliegen der Ortsansässigen. Stimmberechtigt sind die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in Hünenberg wohnen.
- Der Bürgergemeinde gehören alle Hünenberger Bürgerinnen und Bürger an. Sie ist für die Bürger/innen in Bezug auf Sozialwesen verantwortlich (bis Ende 2012 gehörte auch das Vormundschaftswesen dazu). Zudem entscheidet sie über die Vergabe des Hünenberger Bürgerrechtes. Stimmberechtigt sind alle Hünenberger Bürgerinnen und Bürger, die im Kanton Zug wohnen.
- Der Korporation gehören jene Hünenberger Bürgerinnen und Bürger an, die von einem der 20 Korporationsgeschlechter abstammen. 

Aufgaben der Bürgergemeinde
Die Bürgergemeinde Hünenberg ist eine der elf Bürgergemeinden des Kantons Zug. Zur Bürgergemeinde gehören laut Gemeindegesetz alle in einer Gemeinde heimatberechtigten Personen. Sie hat folgende Aufgaben:

• Erteilung des Gemeindebürgerrechtes (Einbürgerungen)
Sozialwesen für die in Hünenberg wohnhaften Bürgerinnen und Bürger
• Verwaltung des Bürgergutes (Bürgerhof)
• Förderung der Heimatverbundenheit

Die Bürgergemeinde kann zur Deckung des Aufwandes von den im Kanton wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern Steuern erheben, soweit der Ertrag des Bürgergutes hiefür nicht ausreicht. Die Bürgergemeinde Hünenberg erhebt jedoch seit Jahren keine Steuern.

Bürgergemeindeversammlung
Das höchste Organ der Bürgergemeinde ist die Versammlung aller Bürger/innen.  Zudem treten die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger alle vier Jahre im Herbst zur Wahlbürgergemeindeversammlung zusammen, um die Mitglieder des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission, den Bürgerpräsidenten und den Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission zu wählen.

Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechtes steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.

Bürgerrat
Der Bürgerrat der Gemeinde Hünenberg besteht aus fünf im Nebenamt tätigen Mitgliedern.

Die im Teilpensum tätige Bürgerschreiberin erstellt die Protokolle der Ratssitzungen und der Bürgergemeindeversammlung und erledigt die Korrespondenz.

Bürgergut
Die Bürgergemeinde Hünenberg ist Eigentümerin des Bürgerhofes in Hünenberg. Die Liegenschaft besteht aus einem ehemaligen Bauernhaus mit zwei Wohnungen (3.5- und 5.5-ZImmer) und der Scheune, die heute als Unterstellplatz für Oldtimer und Wohnwagen dient. Das Landwirtschaftsland ist an vier Hünenberger Bauern verpachtet.

Im Herbst 2020 erwarb die Bürgergemeinde eine 4.5-Zimmerwohnung in der Überbauung Chrüzacher 3 Hünenberg.

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