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Bürgerrecht

Die Bürgergemeinde ist zuständig für das Bürgerrecht der Gemeinde Hünenberg.

Das Hünenberger Bürgerrecht

bürgerrechtsurkunde
Bild Legende:

Zu einer der wichtigsten Aufgaben der Bürgergemeinde gehört die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes. Je nachdem, ob Sie Schweizer/in oder Ausländer/in sind, dauert das Verfahren zwischen zwei Monaten bis 1.5 Jahre.

Der Bürgerrat prüft, ob die gesetzlichen Grundlagen für eine Einbürgerung gegeben sind. Diese sind:

  • Vertrautheit mit den örtlichen Lebensgewohnheiten
  • Kenntnisse der mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten und der Wille, diese auch zu beachten
  • geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse
  • Förderung und Unterstützung des Ehegatten bei der Integration

Anforderungen für Schweizer Bürger/innen

Anforderungen für ausländische Bürger/innen
 

Weitere Informationen

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Bürgerrecht Hünenberg

Kontakt

Bürgergemeinde Hünenberg Telefon +41 41 781 32 76

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