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Bürgerrecht für Ausländer

Bürgerrechte zum Thema Ausländer

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dass Ausländerinnen und Ausländer das Hünenberger Bürgerrecht erwerben können:

Ordentliche Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer haben die Möglichkeit, das Hünenberger Bürgerrecht zu erwerben, sofern sie

  • die Niederlassungsbewilligung C besitzen,
  • während mindestens 10 Jahren in der Schweiz gelebt haben,
  • mindestens fünf Jahre im Kanton Zug gelebt haben, davon die letzten drei Jahr ununterbrochen in Hünenberg oder Hünenberg See.

Bei Kindern und Jugendlichen wird die Zeit zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr doppelt gezählt. Jedoch müssen auch sie mindestens sechs Jahre in der Schweiz leben.

Die unmündigen Kinder, die mit den Gesuchstellern zusammen wohnen, werden in der Regel in die Einbürgerung einbezogen; Kinder über 16 Jahre jedoch nur, wenn sie schriftlich zustimmen.

Ehegatten können individuell eingebürgert werden.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der Einbürgerung. Um ein ordentliches Einbürgerungsverfahren zu starten, ist das Online-Formular auszufüllen und abzusenden. Wenn Sie die grundsätzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen wird sich der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst Zug mit Ihnen in Verbindung setzen.


Erleichterte Einbürgerung

Das Verfahren zur erleichterten Einbürgerung wird vom Staatssekretariat für Migration (SEM) durchgeführt, das heisst, der Bund ist für den Einbürgerungsentscheid zuständig. Der Kanton und die Bürgergemeinde werden lediglich angehört. Der Kanton hat die Möglichkeit, die Rechtmässigkeit einer Einbürgerung durch ein Gericht überprüfen zu lassen

Die erleichterte Einbürgerung gilt für folgende Personen (diese Liste ist nicht abschliessend):

  • Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.
  • staatenlose Kinder
  • Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils
  • Wiedereinbürgerung

Weitergehende Informationen  unter SEM.

Die Gesuchformulare der erleichterten Einbürgerung sind nur in Papierform erhältlich. Sie können diese beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug (info.zibu@zg.ch) beziehen oder auch beim SEM (ch@sem.admin.ch) bestellen.

Personen der dritten Ausländergeneration erhalten auf der Website des SEM die nötigen Informationen.

Bisherige Staatszugehörigkeit

Die Schweiz akzeptiert mehrere Staatsangehörigkeiten. Es ist jedoch zu empfehlen, sich noch vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches bei den zuständigen Behörden des Heimatstaates zu informieren, ob der Heimatstaat ebenfalls mehrere Staatsangehörigkeiten akzeptiert.

Weitere Informationen

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