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Verfahren

Verfahren Einbürgerung Ausländer

1. Vollständiges Gesuch einreichen

gesuch
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Vereinbaren Sie einen Termin beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug. Sie erhalten das Gesuch zusammen mit ergänzenden Erläuterungen.

Das Gesuch enthält Fragen über:

  • Person, Familie, Aufenthalt in der Schweiz;
  • Sprachkenntnis, Ausbildung / berufliche Tätigkeit;
  • Persönliche und politische Interessen;
  • Finanzielle Verhältnisse;
  • Einbürgerungsmotiv.

Dem Gesuch müssen verschiedene Beilagen zugelegt werden, wie:

  • Wohnsitz-Bestätigung/en
  • Sprachpass Fide (schriftlich A2, mündlich B1)
  • Arbeitsbestätigung
  • Kopien Schuldverträge oder Verlustscheine
  • Pass/Pässe im Original
  • Ausländerausweiskopie/n
  • Zivilstandsdokumente

Reichen Sie das vollständig ausgefüllte und mit den entsprechenden Unterlagen ergänzte Gesuch beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst ein.

2. Erhebungsberichte Zuger Polizei

erhebungsbericht
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Das Gesuch wird vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst der Zuger Polizei und dem Am für Migration unterbreitet, um einen Erhebungsbericht zu erstellen.

3. Gespräch und Stellungnahme Bürgerrat

gespräch
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Als nächster Schritt wird das Gesuch dem Bürgerrat von Hünenberg zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes unterbreitet.

Sie erhalten eine Rechnung für den Kostenvorschuss für die Deckung der Bearbeitungsgebühr: 

  • 2'400 Franken für Ehepaare mit oder ohne Kinder sowie Einzelpersonen mit Kind/ern
  • 2'000 Franken für volljährige Einzelpersonen
  • 1'600 Franken für minderjährige Einzelpersonen
  • 1'200 Franken für Jugendliche der zweiten Generation

Sind in Ihrem Gesuch Personen unter 15 Jahren miteingeschlossen, holt die Bürgerkanzlei von dem/r Klassenlehrer/in einen kurzen Bericht ein.

Nach der Bezahlung des Kostenvorschusses, lädt Sie der Bürgerrat zum Gespräch ein, um Ihre Eignung zu prüfen.

Sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt, sichert der Bürgerrat die Einbürgerung zu und stellt das Dossier dem Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst zu.

4. Staatsbürgerliches Gespräch

gespräch
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Nach der Prüfung des Dossiers werden Personen, welche die obligatorische Schulzeit, bzw. die Ausbildung nicht in der Schweiz absolviert haben, zu einem staatsbürgerlichen Gespräch beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes eingeladen. Themen dieses Gespräches sind Geschichte, Staatskunde und Kenntnisse über die Rechte und Pflichten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern.

Personen, welche die Schulzeit und Ausbildung in der Schweiz absolviert haben siehe Punkt 5.

5. Zusicherung des kantonalen Bürgerrechts / Beantragung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung

antrag
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Fällt das Staatsbürgerliche Gespräch positiv aus oder ist es nicht notwendig, sichert der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst das kantonale Bürgerrecht zu und beantragt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.

Vor der Erteilung der Bewilligung des Bundes müssen Sie dem SEM einen Kostenvorschuss leisten.

Die Einbürgerungsbewilligung wird Ihnen und dem Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst zugestellt.

6. Gesuch um die Erteilung des Hünenberger Gemeinde- und Zuger Kantonsbürgerrechts

gesuch
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Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst sendet Ihnen nach Erhalt der eidg. Einbürgerungsbewilligung eine Erklärung über die persönlichen Verhältnisse zu und verlangt den restlichen Kostenvorschuss für die kantonale Einbürgerung.

Veränderungen seit dem Entscheid der Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes sind zu belegen.

Nach Rücksendung der Unterlagen unterbreitet der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst dem Bürgerrat das Gesuch zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts zu.

7. Entscheid Bürgerrat

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Der Bürgerrat Hünenberg prüft das Gesuch und erteilt in der Regel innert 60 Tagen das Gemeindebürgerrecht, sofern sich seit der Zusicherung des Bürgerrechts keine Änderungen ergeben haben. 

Der Entscheid wird Ihnen per Post zugestellt.

8. Beantragung Kantonsbürgerrechts

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Wurde das Gemeindebürgerrecht erteilt, beantragt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst beim Regierungsrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts.

Der Entscheid wird Ihnen per Post zugestellt.

Mit der Rechtskraft des Einbürgerungsentscheids des Regierungsrates ist Ihre Einbürgerung abgeschlossen und Sie sind Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger.

9. Schweizerpass und Identitätskarte

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Informationen zum Schweizer Pass oder der Identitätskarte erhalten Sie unter

Bürgerrechtsurkunde

Bürgerrechtsurkunde
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Bürgerrechtsurkunde

Und schliesslich werden Sie von der Bürgergemeinde zur nächsten Gemeindeversammlung eingeladen, wo Ihnen die Bürgerrechtsurkunde von Hünenberg überreicht wird.

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