Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission prüft die Rechnungen und das Budget der Bürgergemeinde zuhanden der Bürgergemeindeversammlung. Sie besteht aus drei Mitgliedern, die jeweils auf vier Jahre gewählt werden.
Die Rechnungsprüfungskommission prüft die Rechnungen und das Budget der Bürgergemeinde zuhanden der Bürgergemeindeversammlung. Sie besteht aus drei Mitgliedern, die jeweils auf vier Jahre gewählt werden.
Die Mitglieder werden anlässlich der Wahlversammlung jeweils für vier Jahre gewählt.