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20.09.2023

1. öffentliche Auflage der Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord»

20.09.2023
Mitteilung vom 20. September 2023

Mitteilung vom 20. September 2023

Die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» wird von Donnerstag, 21. September 2023 bis Freitag, 20. Oktober 2023 öffentlich aufgelegt.

Der rechtskräftige Bebauungsplan «Dorfkern Nord» stammt aus dem Jahr 1980 und wurde in den Jahren 1990, 2015 und 2018 revidiert. Die kantonale Gesetzgebung verlangt, dass bestehende Bebauungspläne ins neue Recht überführt werden. Zudem sind im Gebiet des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» zurzeit einzelne Grundstücke nicht Teil des Bebauungsplans. Weiter weist dieser teils nicht mehr zeitgemässe Bestimmungen auf und es sind Anpassungsgesuche von Grundeigentümerschaften eingegangen. Deshalb ist der Bebauungsplan «Dorfkern Nord» neben der zwingenden, formellen Überführung ins neue Recht zusätzlich inhaltlich untergeordnet anzupassen. Damit wird sichergestellt, dass die bestehenden «Lücken» in den Bebauungsplan integriert werden, der Bebauungsplan auf die neuen Gegebenheiten reagiert, und ein verständliches Planungsrecht geschaffen wird. Die bestehenden Qualitäten sollen aufrechterhalten werden, weshalb keine komplette Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» angestossen wird.

Nach erfolgter Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion, wird die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» nun gestützt auf § 39 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die erste öffentliche Auflage erfolgt von Donnerstag, 21. September 2023 bis Freitag, 20. Oktober 2023 während der ordentlichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Montag bis 18.00 Uhr) im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses, Chamerstrasse 11 (Zugang direkt über das Treppenhaus). Die Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Hünenberg einsehbar: www.huenenberg.ch > Bau und Planung > Aktuelle Projekte.

Gemäss § 39 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hünenberg, 6331 Hünenberg, schriftlich Einwendungen gegen die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» erhoben werden. Die Berechtigung für Einwendungen ist nicht beschränkt. Die Stimmberechtigten stimmen nach Ablauf der Auflagefrist über die Anträge des Gemeinderates in Kenntnis der Einwendungen und der Vorbehalte der Baudirektion ab. Mit der Abstimmung sind die Einwendungen erledigt. Die Abstimmung erfolgt an der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2024.

Bei Fragen zur Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» gibt Alessandra Silla, Raumplanerin, gerne Auskunft (+41 41 784 44 39, alessandra.silla@huenenberg.ch). 

Gemeinderat Hünenberg

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