Erste öffentliche Auflage der Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord»
Mitteilung vom 7. Mai 2025
Die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» wird von Donnerstag, 8. Mai 2025 bis Freitag, 6. Juni 2025 erneut öffentlich aufgelegt. Die Revision des Bebauungsplans war an der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 zurückgewiesen worden.
Der rechtskräftige und vollständig überbaute Bebauungsplan «Dorfkern Nord» im Ortsteil Dorf muss an das revidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug angepasst werden. Dabei werden auch kleinere inhaltliche Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen. Beispielsweise sind vier Grundstücke, die sich inmitten oder angrenzend an das Bebauungsplan-Gebiet befinden, in den Bebauungsplan zu integrieren. Die weiteren inhaltlichen Änderungen bezwecken eine Stärkung der bestehenden Qualitäten und Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen. Die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» wurde am 17. Juni 2024 der Einwohnergemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Aufgrund von Anpassungsanträgen und eines Rückweisungsantrags wurde die Revision überarbeitet. Beispielsweise können zukünftig Liftanbauten erstellt werden.
Nach erfolgter erneuter Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion, wird die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» nun gestützt auf § 39 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die erste öffentliche Auflage erfolgt von Donnerstag, 8. Mai 2025 bis Freitag, 6. Juni 2025 während der ordentlichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Montag bis 18.00 Uhr) im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses, Chamerstrasse 11 (Zugang direkt über das Treppenhaus). Die Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Hünenberg einsehbar.
Gemäss § 39 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hünenberg, 6331 Hünenberg, schriftlich Einwendungen gegen die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» erhoben werden. Die Berechtigung für Einwendungen ist nicht beschränkt. Die Stimmberechtigten stimmen nach Ablauf der Auflagefrist über die Anträge des Gemeinderates in Kenntnis der Einwendungen und der Vorbehalte der Baudirektion ab. Mit der Abstimmung sind die Einwendungen erledigt. Die Abstimmung erfolgt an der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025.
Gemeinderat Hünenberg