Rechtskraft der revidierten Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach-Langrüti», «Schürmatt» und «Maihölzli»
Mitteilung vom 18. Februar 2026
Die Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verpflichtet die Zuger Gemeinden bestehende Bebauungspläne an das neue Recht anzupassen. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Hünenberg die formelle Revision der bestehenden Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach-Langrüti», «Schürmatt» und «Maihölzli» an die Hand genommen. Nach Erhalt der kantonalen Genehmigung sowie dem Ablauf der zwanzigtägigen Beschwerdefrist sind diese am 2. Februar 2026 in Kraft getreten. Die revidierten Bebauungspläne sind auf der gemeindlichen Website aufgeschaltet.