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24.08.2023

Revision Bebauungsplan Bösch-Rothus: Verfahren wird fortgesetzt

24.08.2023
Mitteilung vom 24. August 2023

Mitteilung vom 24. August 2023

Das bislang unter Vorbehalt geltende Ergebnis der gemeindlichen Abstimmung in Hünenberg vom 18. Juni 2023 ist nun rechtsgültig. Entsprechend werden die Arbeiten zur Revision des Bebauungsplans Bösch-Rothus wieder aufgenommen.

Am 18. Juni 2023 lehnte die Hünenberger Stimmbevölkerung an der Urne den Landverkauf eines gemeindeeigenen Grundstückes an die Specialized Europe GmbH ab, die Revision des Bebauungsplans Bösch-Rothus wurde angenommen. Da im Vorfeld gegen die Abstimmung beim Kanton eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht wurde, galt das Abstimmungsergebnis bisher unter Vorbehalt.


Informationspflicht erfüllt und gültiges Abstimmungsresultat
Als die Stimmrechtsbeschwerde vor der Abstimmung – mit dem Vorwurf die Gemeinde habe unzureichend informiert – eingereicht wurde, war der Gemeinderat sehr überrascht. «Das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Arbeit ist elementar und wir hatten es äusserst bedauert, dass sich ein Stimmbürger durch die Gemeinde trotz der aus unserer Sicht hohen Transparenz nicht ausreichend informiert fühlte», blickt Gemeindepräsidentin Renate Huwyler zurück.

Der Gemeinderat nimmt die Anliegen der Bevölkerung sowie die behördlichen Abklärungen der Vorwürfe sehr ernst. In der Zwischenzeit hat der Beschwerdeführer nach bekanntem Abstimmungsausgang die Stimmrechtsbeschwerde aber zurückgezogen. «Wichtig zu betonen ist, dass der Kanton keine wesentlichen Mängel an den Abstimmungsunterlagen festgestellt hatte, sonst hätte der Kanton auch ohne Eingang bzw. Rückzug einer Stimmrechtsbeschwerde entsprechende Massnahmen einleiten müssen», erklärt die Gemeindepräsidentin. Das Abstimmungsergebnis vom 18. Juni 2023 ist nun rechtsgültig.


Beschluss der Revision des Bebauungsplans Bösch-Rothus wird öffentlich aufgelegt
Nach dem die Annahme der Revision des Bebauungsplans nun gültig ist, wird der Beschluss wie es das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug vorsieht in den kommenden Wochen im Amtsblatt publiziert und öffentlich aufgelegt. Nach Ablauf der 20-tägigen Beschwerdefrist erfolgt der Genehmigungsprozess durch den Kanton. Anschliessend startet die Gemeinde ein qualitätssicherndes Konkurrenzverfahren. In diesem wird die bestmögliche Situierung und Gestaltung der neuen Park-, Grün- und Freizeitfläche sowie die Erschliessung festgelegt.

Mehr Grünfläche und Einbezug der umliegenden Eigentümerschaften
«Mit der Revision des Bebauungsplanes werden wir insgesamt mehr Grünfläche schaffen als bisher», erklärt Renate Huwyler. Dies weil auf dem Bebauungsplan einerseits die Parkanlage neugestaltet wird und andererseits die heutige Blumenwiese in doppeltem Umfang ausserhalb des Grundstückes Nr. 2200 kompensiert wird. Wie das Grundstück Nr. 2200 optimal erschlossen werden kann, wird ebenfalls im Konkurrenzverfahren erarbeitet. «Hierbei ist es dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, mit den involvierten Parteien im konstruktiven Dialog zu stehen und Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten abzuwägen, um die bestmögliche Umsetzungsvariante zu finden.»

Was geschieht mit dem gemeindeeigenen Bauland?
Den Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 2200 im Bösch an die Specialized Europe GmbH hat die Stimmbevölkerung am 18. Juni 2023 abgelehnt. Das «Ja» zur Revision des Bebauungsplans bestätigte aber, dass auch die Stimmbevölkerung das Grundstück grundsätzlich weiterentwickeln will. Deshalb wird der Gemeinderat, nach Vollendung des Konkurrenzverfahrens, neue Optionen für eine optimale Entwicklung des Grundstückes prüfen. «Sobald sich neue Wege zeigen, werden wir darüber informieren», erläutert Renate Huwyler.

Gemeinderat Hünenberg

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