Start der zweiten öffentlichen Auflage der Teilfestlegung des Gewässerraums
Mitteilung vom 8. Oktober 2025
Die Hünenberger Stimmbevölkerung hat die Teilfestlegung des Gewässerraums am 28. September 2025 mit 63.24 % angenommen. Nach diesem deutlichen Ja wird die Teilfestlegung des Gewässerraums vom 9. Oktober bis 7. November 2025 öffentlich aufgelegt.
Am 28. September 2025 hat die Hünenberger Stimmbevölkerung mit 63.24 % deutlich Ja zur Teilfestlegung des Gewässerraums gesagt. Als nächster Schritt wird die Teilfestlegung des Gewässerraums vom 9. Oktober bis 7. November 2025 in der Planauflage im Gemeindehaus öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen sind auch auf huenenberg.ch/ortsplanungsrevision einsehbar. Während der Beschwerdefrist vom 9. Oktober bis 28. Oktober 2025 kann beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Gemeinde hat.
Parallel dazu wird die Teilfestlegung des Gewässerraums dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Sofern keine Beschwerden eingereicht werden, tritt die Teilfestlegung des Gewässerraums im Frühling 2026 in Kraft.
Gemeinderat Hünenberg