Ortsplanungsrevision
Die Ortsplanungsrevision schafft die Voraussetzungen für eine vorausschauende, schrittweise und nachhaltige räumliche Weiterentwicklung der Gemeinde Hünenberg über die nächsten 15 bis 20 Jahre.

Urnenabstimmung 28. September 2025
Die Hünenberger Stimmbevölkerung hat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung am 28. September 2025 abgelehnt. Die Teilfestlegung des Gewässerraums wurde angenommen.
Weiteres Vorgehen Gesamtrevision der Nutzungsplanung
Nach der Ablehnung der revidierten Nutzungsplanung findet im ersten Schritt die Analyse dieses Entscheids statt. Im Anschluss daran nimmt der Gemeinderat erneut die Revision der Nutzungsplanung in Angriff. Über das Verfahren und den Zeitplan wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.
Weiteres Vorgehen Teilfestlegung des Gewässerraums: zweite öffentliche Auflage
Parallel zur zweiten öffentlichen Auflage wird die Teilfestlegung des Gewässerraums dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt. Sofern keine Beschwerden eingereicht werden, tritt die Teilfestlegung des Gewässerraums im Frühling 2026 in Kraft.
Gestützt auf § 41 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug wird die Teilfestlegung des Gewässerraums während 30 Tagen vom 9. Oktober bis 7. November 2025 öffentlich aufgelegt. Die 20-tägige Beschwerdefrist läuft ab öffentlicher Auflage vom 9. Oktober und endet am 28. Oktober 2025. Gemäss § 41. Abs. 3 PBG kann während der Beschwerdefrist beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Gemeinde hat.
Verbindliche Unterlagen
- Zonenplan, «Zone für Gewässerraum» vom 30. September 2025
- Bauordnung, Art. 24a «Zone für Gewässerraum» vom 30. September 2025
Erläuternde Unterlagen
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 30. September 2025
- Bauordnung, Art. 24a «Zone für Gewässerraum» in synoptischer Darstellung vom 30. September 2025
- Pläne Gewässerraum vom 30. September 2025
- Pläne Fruchtfolgeflächen vom 30. September 2025
- Bericht zu den Einwendungen vom 16. April 2025
- Kantonaler Vorprüfungsbericht vom 5. Juni 2024
- Mitwirkungsbericht der informellen Mitwirkung vom 8. August 2024
- Gemeinderatsbeschlüsse
Weiteres Vorgehen Teilfestlegung des Gewässerraums von Reuss und Binnenkanal
Die Vorbereitungen zur Festlegung des Gewässerraums von Reuss und Binnenkanal laufen. Diese Festlegung ist u.a. von der Reussdammsanierung abhängig. Zudem sind verschiedene Interessengruppen und Behörden involviert, was umfangreiche Absprachen benötigt. Über das weitere Vorgehen wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.