Revision Richtplanung
Die behördenverbindliche Richtplanung formuliert Massnahmen und Aufträge an die Behörde für die beabsichtigte räumliche Weiterentwicklung der nächsten 20 Jahre. Die Richtplanung ergänzt in diesem Sinne die Nutzungsplanung. Die Revision der Richtplanung hat der Gemeinderat am 6. Mai 2025 beschlossen. Nach der anschliessenden Genehmigung durch den Kanton tritt diese in Kraft.
Orientierende Planungsunterlagen
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 30. April 2025
- Beilage H: Kantonaler Vorprüfungsbericht Richt- und Nutzungsplanung vom 5. Juni 2024
- Beilage J: Mitwirkungsbericht der informellen Mitwirkung vom 8. August 2024
- Beilage K: Mitwirkungsbericht der 1. öffentliche Auflage vom 24. April 2025
- Beilage L: Gemeinderatsbeschlüsse vom 20. August 2024, 18. März 2025 und 6. Mai 2025