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Revision Richtplanung

Revision Richtplanung
Ausschnitt Richtplankarte
Bild Legende:

Die behördenverbindliche Richtplanung formuliert Massnahmen und Aufträge an die Behörde für die beabsichtigte räumliche Weiterentwicklung der nächsten 20 Jahre. Die Richtplanung ergänzt in diesem Sinne die Nutzungsplanung. Die Revision der Richtplanung hat der Gemeinderat am 6. Mai 2025 beschlossen. Nach der anschliessenden Genehmigung durch den Kanton tritt diese in Kraft.

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