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Ortsplanungsrevision
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Die Grundlage für die räumliche Entwicklung von Gemeinden bildet die Nutzungsplanung, bestehend aus dem Zonenplan und der Bauordnung sowie der Richtplanung, bestehend aus einer Richtplankarte und einem Richtplantext. Die rechtskräftige Richt- und Nutzungsplanung der Gemeinde Hünenberg trat im Jahr 2004 in Kraft. Somit wurden die Dokumente vor fast 20 Jahren zuletzt einer Gesamtrevision unterzogen. Ortsplanungen sind in der Regel alle 15 Jahren zu überprüfen und den neuen Gegebenheiten anzupassen. 

Anfang 2020 wurde die Arbeit an der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Hünenberg aufgenommen. Ziel dieser Revision ist es, gemeinsam mit der Hünenberger Bevölkerung und allen Interessierten festzulegen, wie sich die Gemeinde künftig räumlich entwickeln soll. 

Phase 1: Raumentwicklungskonzept 2040 (REK)

In einer ersten Phase der Ortsplanungsrevision hat die Gemeinde Hünenberg von 2020 bis 2022 das Raumentwicklungskonzept 2040 (REK) erstellt. Die Inhalte des REK wurden unter breitem Einbezug der Bevölkerung erarbeitet. Das REK beschreibt, wie sich Hünenberg in den nächsten 20 Jahren räumlich ausrichten soll. Es dient dem Gemeinderat und der Verwaltung als Kursbuch zur Steuerung der Gemeindeentwicklung und enthält neue räumliche Stossrichtungen. Mit dem REK wurde die erste Phase der Ortsplanungsrevision im Jahr 2022 abgeschlossen. Das am 5. April 2022 vom Gemeinderat verabschiedete REK bildet die Grundlage für die zweit Phase der Ortsplanungsrevision (Revision der Richt- und Nutzungsplanung) sowie für private und öffentliche Projektentwicklungen.

Phase 2: Revision Richt- und Nutzungsplanung

In der zweiten Phase findet die Revision der Richt-​ und Nutzungsplanung (Richtplan, Zonenplan, Bauordnung) statt. Mit dieser Phase findet eine rechtsverbindliche Umsetzung der Inhalte aus dem REK statt. Der Zonenplan und die Bauordnung sind grundeigentümerverbindlich. Der Richtplan ist behördenverbindlich.

Die inhaltliche Erarbeitungsphase lief von April 2022 bis April 2023. In der Erarbeitungsphase fand ein Mitwirkungsworkshop mit der Bevölkerung zur Nutzungsplanung (Gemeinde-Workshop) statt. Die politisch zusammengesetzte ad-hoc-Kommission Ortsplanungsrevision hat die Revision der Richt- und Nutzungsplanung zuhanden des Gemeinderates vorbehandelt. Der Revisionsvorlage wurde Anfang Juni 2023 vom Gemeinderat zuhanden der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Über die Nutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung) stimmt die Stimmbevölkerung letztlich im Rahmen einer Urnenabstimmung voraussichtlich im Herbst 2024 ab.

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