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Ortsplanungsrevision
Ablauf Phase 2
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Phase 1: Raumentwicklungskonzept 2040 (REK)

In einer ersten Phase der Ortsplanungsrevision hat die Gemeinde Hünenberg von 2020 bis 2022 das Raumentwicklungskonzept 2040 (REK) erstellt. Die Inhalte des REK wurden unter breitem Einbezug der Bevölkerung erarbeitet. Das REK beschreibt, wie sich Hünenberg in den nächsten 20 Jahren räumlich ausrichten soll. Es dient dem Gemeinderat und der Verwaltung als Kursbuch zur Steuerung der Gemeindeentwicklung und enthält neue räumliche Stossrichtungen. Mit dem REK wurde die erste Phase der Ortsplanungsrevision im Jahr 2022 abgeschlossen. Das am 5. April 2022 vom Gemeinderat verabschiedete REK bildet die Grundlage für die zweit Phase der Ortsplanungsrevision (Revision der Richt- und Nutzungsplanung) sowie für private und öffentliche Projektentwicklungen.

Phase 2: Revision Richt- und Nutzungsplanung (bisherige Schritte)

In der zweiten Phase findet die Revision der Richt-​ und Nutzungsplanung (Richtplan, Zonenplan, Bauordnung) statt. Die auf Basis des Raumentwicklungskonzeptes 2040 (REK) beabsichtigte Innenentwicklung und die klimaangepassten Siedlungen stiessen am öffentlichen Gemeinde-Workshop im November 2022 auf Zustimmung. Anschliessend wurde die Revision der Richt-​ und Nutzungsplanung (Richtplan, Zonenplan und Bauordnung) überarbeitet. Vom 19. Juni bis 31. August 2023 konnte die Bevölkerung online im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zur Revision der Richt-​ und Nutzungsplanung Stellung nehmen. Parallel zur Mitwirkung wurde die Ortsplanungsrevision zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. 

Die Revision der Richt-​ und Nutzungsplanung wurde infolge der Mitwirkung vom Sommer 2023, der kantonalen Vorprüfung, sonstigen neuen Rahmenbedingungen und Planungsabsichten sowie des qualifizierten städtebaulichen Variantenstudiums Bösch überarbeitet. Die Anpassungen im Arbeitsgebiet Bösch wurden am 27. August 2024 an einer öffentlichen Informationsveranstaltung präsentiert.

Vom 29. August 2024 bis 11. Oktober 2024 wurde die Revision der Richt-​ und Nutzungsplanung öffentlich aufgelegt und Sprechstunden durchgeführt. Gegen die Revision konnten schriftlich begründete Einwendungen eingereicht werden. Nach der Behandlung der eingegangenen Einwendungen gegen die Revision in der fachlichen Arbeitsgruppe, in der zuständigen Kommission und im Gemeinderat, erhielten die Einwenderinnen und Einwendern bis Ende März jeweils eine schriftliche Stellungnahme der Gemeinde zugestellt. Zu den Themen Aufzonungen in den Dorfteilen See und Bösch (inkl. Baulinien Mittelachse und Ringstrasse) sowie zum Gewässerraum wurden Gesprächsrunden durchgeführt. An der Revisionsvorlage wurden aufgrund der eingegangenen Einwendungen Änderungen vorgenommen.

 Die Revision der Richtplanung hat der Gemeinderat am 6. Mai 2025 beschlossen. Nach der anschliessenden Genehmigung durch den Kanton tritt diese in Kraft.

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