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Q&A

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Was ist unter «bauliche Dichte» zu verstehen?

Die bauliche Dichte gibt Aufschluss über die gebaute Masse. Sie beschreibt, wie dicht ein Grundstück mit Gebäuden überbaut ist. Je höher die Ziffer, desto höher die bauliche Dichte. In den Wohnzonen wird für die bauliche Dichte die Ausnützungsziffer und in den Arbeitszonen die Baumassenziffer verwendet.

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Die aktuell gültige Nutzungsplanung wird revidiert. Wo ist diese einsehbar?

Die aktuell gültige Nutzungsplanung der Gemeinde Hünenberg stammt aus dem Jahr 2004 und kann hier eingesehen werden.

Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde unter anderem auf Basis des Raumentwicklungskonzeptes 2040 (REK) überarbeitet. Wo ist das REK einsehbar?

Das Raumentwicklungskonzept 2040 (REK) wurde in einer ersten Phase der Ortsplanungsrevision ausgearbeitet und kann hier eingesehen werden. Es dient dem Gemeinderat und der Verwaltung als Kursbuch zur Steuerung der Gemeindeentwicklung und enthält neue räumliche Stossrichtungen.

Zudem wurde die Gesamtrevision der Nutzungsplanung auf Basis der Vorgaben aus dem kantonalen Planungs- und Baugesetz inkl. dazugehöriger Verordnung überarbeitet. Was bedeutet dies zum Beispiel für die bauliche Dichte?

Am 1. Januar 2019 wurde das teilrevidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug (PBG) und die gesamtrevidierte Verordnung (V PBG) dazu rechtskräftig. Durch den Beitritt des Kantons Zug zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) wurden mit der Revision neue Baubegriffe und Messweisen gemäss IVHB eingeführt. Beispielsweise sind seit der Revision des PBG und der V PBG die Dach- und Attikageschossflächen an die bauliche Dichte (d.h. Ausnützungsziffer) anzurechnen. Deshalb wird mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung die bauliche Dichte (d.h. Ausnützungsziffer) so weit erhöht, dass die Dach- und Attikageschosse weiterhin möglich sind. Unabhängig davon wird die aktuell tiefe bauliche Dichte im Sinne des Giesskannenprinzips in allen Wohnzonen (mit Ausnahme der Kernzone) sowie in den Wohn- und Arbeitszonen um rund 20 Prozent erhöht.

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Neu sind die Naturobjekte von gemeindlicher Bedeutung gemäss Inventar gemeindliche Naturobjekte geschützt. Um was für ein Inventar handelt es sich hierbei?

Der Gemeinderat hat am 31. Januar 2023 das Inventar gemeindliche Naturobjekte verabschiedet. Das Inventar führt zehn Naturobjekte von kommunaler Bedeutung auf, welche sich zu einem grossen Teil im Eigentum der Einwohnergemeinde Hünenberg befinden. Wo die Naturobjekte auf privatem Grund stehen, wurden die Objekte im Einvernehmen mit der Grundeigentümerschaft ins Inventar aufgenommen.

Was heisst preisgünstiger Wohnraum genau?

Dabei wird meist der Begriff der Kostenmiete (wie zum Beispiel bei gemeinnützigen Baugenossenschaften) verwendet. Die Mietzinseinnahmen decken nur die effektiven Kosten (Anlagekosten, Kapitalverzinsung, Baurechtszinse, Abschreibungen und Betriebskosten) der Vermieterschaft. Ebenso enthalten sind genügend Mittel für den langfristigen Werterhalt. Der Kanton berechnet die Kostenmiete und setzt den Mietzins aufgrund des Zuger Kostenmietmodells fest. 

Aufgrund der eingegangenen Einwendungen im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage wurden Änderungen an der Langholzstrasse im Gebiet See vorgenommen. Wie sehen die Änderungen im Zonenplan aus?

Es wurde auf eine Aufzonung von der Wohnzone W2b in die Wohnzone W3 westlich der Langholzstrasse verzichtet.

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Weshalb verbleibt das Zythusareal (zurzeit) in der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen?

Beim Zythus-Areal besteht seitens Eigentümerschaft (SBB) keine unmittelbare Entwicklungsabsicht. Die im Rahmen der Ortsplanungsrevision durchgeführte Bedarfsanalyse zu den Zonen des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen hat jedoch gezeigt, dass das Areal für Aufgaben im öffentlichen Interesse  nicht benötigt wird. Eine allfällige Umzonung respektive die Ermittlung der passenden Zonierung soll auf Basis der Erkenntnisse aus der zukünftigen Arealentwicklung (Bebauungsplanverfahren) erfolgen. Entsprechend würde die allfällige Umzonung als der Ortsplanungsrevision nachgelagerte Teilrevision der Nutzungsplanung erfolgen. Zur allfälligen Umzonung (Zonenplanänderung) könnte sich die Hünenberger Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Auflage äussern. Weiter würde diese Umzonung die Zustimmung durch die Stimmbevölkerung voraussetzen. Der Bebauungsplan selbst muss in einem partizipativen Verfahren, d.h. gemeinsam mit der Bevölkerung durchgeführt werden. Weiter muss auch der Bebauungsplan öffentlich aufgelegt und durch die Stimmbevölkerung zu beschlossen werden.

Um die Ziele aus dem Raumentwicklungskonzept 2040 für das Zythusareal zu sichern, sieht die Ortsplanungsrevision jedoch eine ordentliche Bebauungsplanpflicht mit entsprechenden Zielsetzungen (zum Beispiel der partizipative Prozess, Einbezug des räumlichen Umfelds, guter Städtebau, angemessene Geschossigkeit) vor. Weiter sind im gemeindlichen Richtplantext unter «S4 Ortszentrum» Massnahmen zur Entwicklung des Zythusareals aufgeführt.

Aufgrund der eingegangenen Einwendungen im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage wurden Änderungen an den Verkehrsflächen im Arbeitsgebiet Bösch vorgenommen. Wie sehen die Änderungen im Zonenplan aus?

Für die Verkehrsflächen wird in der Ringstrasse nur ein einseitiges Trottoir berücksichtigt und in der Mittelachse wurden die Verkehrsflächen leicht reduziert. Zur Erschliessung der Zone des öffentlichen Interesses für Freihaltung und Erholung bleibt die bestehende Verkehrsfläche erhalten und wird leicht angepasst. Im südlichen Bereich der Ringstrasse wird der Strassenverlauf gemäss dem Bebauungsplan Bösch-Rothus mit einem Versatz geführt.

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Aufgrund der eingegangenen Einwendungen im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage wurden Änderungen am Plan zur Bauzone mit speziellen Vorschriften Bösch vorgenommen. Wie sehen die Änderungen im Plan aus?

Dass die Mittelachse als öffentlicher Raum auszugestalten ist, wurde gestrichen sowie die «öffentlich zugänglichen Freifläche» verkleinert und verschoben.

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Weshalb stimmen wir am 28. September 2025 nicht auch über die Baulinien Mittelachse und Ringstrasse Bösch ab?

Bei den Baulinien Mittelachse und Ringstrasse Bösch handelt es sich um eine eigenständige Planung. Sie wurde im letzten Herbst gleichzeitig mit der Ortsplanungsrevision öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt publiziert. Im Unterschied zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung und der Teilfestlegung des Gewässerraums wird die Baulinienplanung vom Gemeinderat beschlossen. Der Beschluss erfolgt nach der Urnenabstimmung vom 28. September 2025. Sofern keine Beschwerden eingereicht werden, erfolgt anschliessend die Genehmigung durch die Baudirektion und der rechtskräftige Beschluss wird im Amtsblatt publiziert.

Anpassungen oder Aufhebungen von Arealbebauungen sind nicht Bestandteil der Ortsplanungsrevision. Nichtsdestotrotz, was ist eine Arealbebauung?

Bis zur Revision des Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug (PBG) im Jahr 2019 kannte dieses das Instrument der Arealbebauung. Letzteres wird seit der Revision durch den einfachen Bebauungsplan ersetzt. Rechtskräftige Arealbebauungen haben Bestandesgarantie. Weicht eine Arealbebauung jedoch von der Einzelbauweise ab und soll wesentlich angepasst werden, muss die Arealbebauung in einen einfachen oder ordentlichen Bebauungsplan überführt werden.

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Kann der Gewässerraum bei eingedolten Gewässern nach der Urnenabstimmung angepasst werden?

Ein Gewässerraum bei eingedolten Gewässern bedeutet nicht automatisch deren Öffnung, ermöglicht diese im Sinne einer Raumsicherung aber. Kommt es zu einem Bachöffnungsprojekt, kann der Verlauf eines eingedolt geführten Gewässers hinterfragt und der Gewässerraum gegebenenfalls entsprechend angepasst werden. In diesen Fällen kann der Gemeinderat den entsprechenden Abschnitt der «Zone für Gewässerraum» im Zonenplan im Sinne eine Berichtigung im Eigenkompetenz unter Anhörung der Betroffenen beschliessen.

Im öffentlichen Interesse liegende, standortgebundene, Anlagen wie Fuss- und Wanderwege bleiben im Gewässerraum weiterhin möglich. Wo sind die weiteren erlaubten Nutzungen im Gewässerraum aufgeführt?

Das kantonale Gesetz über die Gewässer (GewG) regelt die Nutzungsmöglichkeiten, die Unterhaltspflichten usw. Beispielsweise sind innerhalb des Gewässerraums ausschliesslich eine extensive Gestaltung und Bewirtschaftung zulässig. In der Regel gilt im Gewässerraum ein Bauverbot für Gebäude und Anlagen.

Aufgrund der eingegangenen Einwendungen im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage wurden Änderungen am Gewässerraum des Wuhrgrabens im Gebiet Dorf vorgenommen. Wie sehen die Änderungen im Zonenplan aus?

Da sich der Abschnitt vollständig im Wald befindet, wurde auf eine Gewässerraumfestlegung im  Abschnitt 14 des Wuhrgrabens verzichtet.

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