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Sonntag, 30. Juni 2024

Friedensrichterwahlen

Ergebnisse kommunaler Wahlen: Erneuerungswahlen für das Friedensrichteramt und die Stellvertretung für die Amtsperiode 2025-2030: Gewählterklärung

Für die Erneuerungswahlen für das Friedensrichteramt und die Stellvertretung vom 30. Juni 2024 sind innert der gesetzlichen Frist folgende Wahlvorschläge eingegangen:

  • Martin Brun, 1968, MAS Coaching & Supervision in Organisationen ZHAW, Dersbachstrasse 12, 6333 Hünenberg See, FDP.Die Liberalen Hünenberg, als Friedensrichter (bisher Friedensrichter-Stv.), und
  • Claudia Hubatka-Keller, 1974, Head Talent Acquisition, Huobrain 10b, 6333 Hünenberg See, Die Mitte Hünenberg, als Friedensrichter-Stellvertreterin

Es sind somit nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Der Gemeinderat hat deshalb Martin Brun, Dersbachstrasse 12, 6333 Hünenberg See, als Friedensrichter und Claudia Hubatka-Keller, Huobrain 10b, 6333 Hünenberg See, als Friedensrichter-Stellvertreterin gemäss § 40 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes in stiller Wahl für die Amtsperiode 2025-2030 als gewählt erklärt. Der auf den 30. Juni 2024 angesetzte Wahlgang findet somit nicht statt.

Rechtsmittelbelehrung

Gestützt auf § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt, einzureichen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 2 und 3 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).

Amtsblattpublikation vom 2. Mai 2024

Weitere Informationen

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