Fragen und Antworten
Weshalb wird das Baubewilligungsverfahren gestartet, bevor ein Baukredit genehmigt wurde?
Die Gemeinde will das Projekt so effizient wie möglich vorantreiben. Ein Baubewilligungsverfahren benötigt, auch in Abhängigkeit von allfälligen Einsprachen, Zeit. Würde erst die Gutsprache des Baukredites im November 2024 abgewartet, ehe das Baugesuch eingereicht wird, würden viel Zeit ungenutzt verstreichen. So wird die Zeit optimal genutzt. Trotz vorzeitiger Baubewilligung darf der Baustart aber erst erfolgen, wenn die Stimmbevölkerung den Baukredit gesprochen hat. Mehrkosten entstehen dadurch keine, da diese im Projektierungskredit bereits enthalten sind.
Wieso wird ein neues Gemeindehaus benötigt?
Aufgrund zunehmender Aufgabenbereiche und einiger grösserer Projekte ist die Gemeindeverwaltung gewachsen und die Anzahl Termine, die von Einwohnenden im Gemeindehaus erfolgen, haben zugenommen – der Platz für Besprechungen in geeignetem Rahmen fehlt regelmässig. Ein neues Gemeindehaus soll einerseits den Besuch für die Bevölkerung annehmlicher gestalten und andererseits durch zeitgemässe Arbeitsplatzgestaltung die Gemeinde in Zeiten des Fachkräftemangels als Arbeitgeberin attraktiver machen.
Was passiert mit dem bisherigen Gemeindehaus?
Die künftige Nutzung der Räumlichkeiten des heutigen Gemeindehauses werden aktuell geprüft. Da es sich bei der Chamerstrasse 11 um eine Stockwerkeigentümergemeinschaft handelt, wird das weitere Vorgehen mit den Eigentümerschaften erarbeitet. Mit ihnen zusammen wird insbesondere ermittelt, welche zukünftigen Nutzungen möglich und sinnvoll sind
Wie viel preisgünstiger Wohnraum kann neu geschaffen werden?
Der Kanton Zug unterstützt preisgünstigen Wohnraum finanziell. Deshalb sollen die baulichen Kriterien hierfür grundsätzlich für alle Wohnungen (ausser der 4 1/2 Attika-Wohnung) eingehalten werden, so dass gemäss Bebauungsplanvorschriften mindestens 30 % der Wohnfläche als preisgünstige Wohnungen angeboten werden können. Bis zur Abstimmung über den Baukredit möchte die Gemeinde der Stimmbevölkerung möglichst konkret mitteilen können, inwiefern das Bauprojekt von der Wohnraumförderung profitiert, und dass die geplanten subventionierten Wohnungen auch so vom Kanton bewilligt werden.