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Neubau Gemeindehaus und Mehrfamilienhaus

Neues Gemeindehaus
Visualisierung Siegerprojekt
Bild Legende:
Visualisierung Siegerprojekt / © Fa. DUNEDIN ARTS

Auf der Maihölzliwiese möchte die Gemeinde ein neues Gemeindehaus sowie ein Mehrfamilienhaus mit preisgünstigem Wohnraum realisieren.

Mit der Überbauung will die Gemeinde möglichst bald neuen in Hünenberg dringend benötigten Wohnraum schaffen. Neben den neuen Wohnungen im hinteren Bau soll im Erdgeschoss des Wohnhauses auch der Polizeiposten ein neues Zuhause finden. Im zweiten vorderen Gebäude entsteht das neue Gemeindehaus.

Gemeindehaus Mehrfamilienhaus
Im 3. Obergeschoss werden zusätzliche Büroflächen zur Vermietung realisiert. Zudem können Sitzungszimmer von Vereinen reserviert und genutzt werden. 3x 2.5-Zimmerwohnungen
7x 3.5-Zimmerwohnungen
4x 4.5-Zimmerwohnungen
1x Gemeinschaftsraum
Polizeiposten

Was bisher geschah

Am 24. September 2017 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Hünenberg dem Bebauungsplan Maihölzli sowie der Teilrevision des Zonenplanes und der Bauordnung mit grossem Mehr zugestimmt und im Juni 2023 wurde die Überbauung Maihölzli und die umgestaltete Chamerstrasse feierlich eingeweiht.

Im Juni 2022 beschlossen die Einwohnergemeindeversammlung weiter, dass die Gemeinde auf der Maihölzliwiese je ein neues Gemeinde- sowie Mehrfamilienhaus planen soll und sprach den entsprechenden Planungskredit. In einer zweistufigen Generalplanersubmission wurden sechs Generalplanerteams zur Einreichung eines Wettbewerbprojektes eingeladen. Als Siegerprojekt ging dabei das Projekt des Architekturbüros Röck Baggenstos Architekten AG, Baar, hervor. Im April 2024 stösst die Gemeinde das entsprechende Baubewilligungsverfahren an.

Projektplanung

Grafik Meilensteine Neubau Gemeindehaus
Bild Legende:
(Änderungen vorbehalten)

Baubewilligungsverfahren April 2024
Im April stösst die Gemeinde das Baubewilligungsverfahren an. Die Bauprofile werden ausgesteckt. Ebenfalls kann das Projekt beim Kanton für die Prüfung zur finanziellen Unterstützung durch die Wohnraumförderung eingereicht werden.

Urnenabstimmung November 2024
Voraussichtlich am 24. November 2024 entscheidet die Stimmbevölkerung an der Urne, ob der Baukredit genehmigt wird und die Neubauten realisiert werden können. Da bis zu diesem Zeitpunkt die detaillierte Baubewilligung vorliegen sollte, kann der Stimmbevölkerung genau aufgezeigt werden, was mit dem gesprochenen Geld genau realisiert werden möchte.

Baustart und Bezug 2025–2027
Nach Annahme durch die Stimmbevölkerung ist der Baustart auf Juni 2025 geplant. Ein Bezug im Herbst 2027 wäre somit realistisch.

Impressionen

Fragen und Antworten

Weshalb wird das Baubewilligungsverfahren gestartet, bevor ein Baukredit genehmigt wurde?
Die Gemeinde will das Projekt so effizient wie möglich vorantreiben. Ein Baubewilligungsverfahren benötigt, auch in Abhängigkeit von allfälligen Einsprachen, Zeit. Würde erst die Gutsprache des Baukredites im November 2024 abgewartet, ehe das Baugesuch eingereicht wird, würden viel Zeit ungenutzt verstreichen. So wird die Zeit optimal genutzt. Trotz vorzeitiger Baubewilligung darf der Baustart aber erst erfolgen, wenn die Stimmbevölkerung den Baukredit gesprochen hat. Mehrkosten entstehen dadurch keine, da diese im Projektierungskredit bereits enthalten sind.

Wieso wird ein neues Gemeindehaus benötigt?
Aufgrund zunehmender Aufgabenbereiche und einiger grösserer Projekte ist die Gemeindeverwaltung gewachsen und die Anzahl Termine, die von Einwohnenden im Gemeindehaus erfolgen, haben zugenommen – der Platz für Besprechungen in geeignetem Rahmen fehlt regelmässig. Ein neues Gemeindehaus soll einerseits den Besuch für die Bevölkerung annehmlicher gestalten und andererseits durch zeitgemässe Arbeitsplatzgestaltung die Gemeinde in Zeiten des Fachkräftemangels als Arbeitgeberin attraktiver machen.

Was passiert mit dem bisherigen Gemeindehaus?
Die künftige Nutzung der Räumlichkeiten des heutigen Gemeindehauses werden aktuell geprüft. Da es sich bei der Chamerstrasse 11 um eine Stockwerkeigentümergemeinschaft handelt, wird das weitere Vorgehen mit den Eigentümerschaften erarbeitet. Mit ihnen zusammen wird insbesondere ermittelt, welche zukünftigen Nutzungen möglich und sinnvoll sind

Wie viel preisgünstiger Wohnraum kann neu geschaffen werden?
Der Kanton Zug unterstützt preisgünstigen Wohnraum finanziell. Deshalb sollen die baulichen Kriterien hierfür grundsätzlich für alle Wohnungen (ausser der 41/2 Attika-Wohnung) eingehalten werden, so dass gemäss Bebauungsplanvorschriften mindestens 30 % der Wohnfläche als preisgünstige Wohnungen angeboten werden können. Bis zur Abstimmung über den Baukredit möchte die Gemeinde der Stimmbevölkerung möglichst konkret mitteilen können, inwiefern das Bauprojekt von der Wohnraumförderung profitiert, und dass die geplanten subventionierten Wohnungen auch so vom Kanton bewilligt werden.

Weitere Informationen

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