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Lärm

Schallereignisse

Generell bezeichnen wir unangenehme, belästigende oder gar gesundheitsgefährdende Schallereignisse als Lärm.

Um die Lärmbelastung zu beurteilen und zu begrenzen, legt die Lärmschutzgesetzgebung Planungswerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmwerte für verschiedene Lärmarten fest. Diese sind auf die Lärmempfindlichkeit des belasteten Gebiets abgestimmt und liegen während der Nacht jeweils tiefer. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind nachfolgend ersichtlich:

 

Ausnahmebewilligung für Anlässe auf öffentlichem Grund mit Lärmbelastung:

Anlässe auf öffentlichem Grund mit möglicher Lärmbelastung sind bewilligungspflichtig Link

Ausnahmebewilligungen für Lärmbelastungen während den Ruhezeiten:

  • Nachtruhe: 22:00 -6:30 Uhr
  • Mittagsruhe: 12:00 – 13:00 Uhr
  • Verbot lärmiger Arbeiten ab 19:00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen

Lärmige Arbeiten, welche innerhalb der aufgezählten Ruhezeiten ausgeführt werden müssen, benötigen eine Ausnahmebewilligung: Gesuch lärmintensive Arbeiten

Arbeiten über den Mittag wie z.B. Belagsarbeiten benötigen eine Ausnahmebewilligung, die bedingt durch die Kurzfristigkeit auch telefonisch angefordert werden kann. 

 

Falls die Arbeiten im Zeitraum von 23.00 bis 06.00 Uhr oder an Samstagen von 23.00 bis am Sonntag 23.00 Uhr ausgeführt werden müssen, muss zudem eine Arbeitszeitbewilligung beim Kanton Zug, Amt für Wirtschaft und Arbeit eingeholt werden (Link: Arbeits- und Ruhezeiten / Feiertage).

Die Gesuche sind in schriftlicher Form mindestens 30 Tage vor den Bauarbeiten oder dem Anlass an die Abteilung Sicherheit und Umwelt einzureichen: sicherheit-umwelt@huenenberg.ch

Zuständigkeiten bei Lärmfragen

Verkehrslärm
Strassenlärm Kantonsstrassen Amt für Umwelt Kanton Zug
Lärmsanierungen oder Schallschutzfensterbeiträge Kantonstrassen Tiefbauamt Kanton Zug
Strassenlärm Gemeindestrassen Gemeinde Hünenberg Abteilung Sicherheit und Umwelt
Strassenlärm Ruhestörung, Autoposer Zuger Polizei
Eisenbahnlärm Bundesamt für Verkehr
Schiesslärm Schiessanlagebetreiber
Bewilligungen Wärmepumpen, Industrie und Gewerbeanlagen, HLK- Anlagen Gemeinde Hünenberg Abteilung Bau und Planung
Baulärm Gemeinde Hünenberg Abteilung Bau und Planung, wird im Rahmen der Baubewilligung geprüft und erteilt. (Baulärmrichtlinie, BAFU)
Bewilligungen für Lärmige Arbeiten während den Ruhezeiten Gemeinde Hünenberg Abteilung Sicherheit und Umwelt
Alltagslärm Gemeinde Hünenberg Abteilung Sicherheit und Umwelt
Nachbarschaftslärm, Ruhestörung Zuger Polizei
Ausnahmebewilligung für Anlässe mit Lärmbelastung auf öffentlichem Grund Gemeinde Hünenberg Abteilung Sicherheit und Umwelt
Gastgewerbe Gemeinde Hünenberg Abteilung Sicherheit und Umwelt

Weitere Informationen

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