Bewilligungen im Sicherheitsbereich

Für folgende Tätigkeiten benötigen sie eine gemeindliche Bewilligung.
Alle Gesuche sind in schriftlicher Form mindestens 30 Tagen vor dem Anlass an die Abteilung Sicherheit und Umwelt einzureichen.
Bewilligungen Anlässe
- Bewilligung für Anlässe mit Alkoholabgabe
Wer einen öffentlichen Anlass durchführt, an dem Alkohol verkauft werden soll, muss eine Bewilligung einholen. Die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. An Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol ausgeschenkt werden. Spirituosen (gebrannte Wasser) dürfen nur an Personen abgegeben werden, die über 18 Jahre alt sind. Link
Bewilligungen Gastro
- Bewilligung Gastgewerbe/Kleinhandel für Alkoholabgabe
Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt, Kleinhandel betreibt oder einen Raum für den Konsum alkoholischer Getränke zur Verfügung stellt, braucht dafür eine Bewilligung (z.B. Verkaufslokale und Restaurantbetriebe). Link - Bewilligung für längere Öffnungszeiten im Gastgewerbe
Die gesetzlichen Öffnungszeiten erstrecken sich von 05.00 bis 24.00 Uhr. Link
Rechtliche Grundlagen
Kantonales Gastgewerbegesetz:
BGS 943.11 - Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern - Kanton Zug - Erlass-Sammlung (zg.ch)
Gesundheitsgesetz vom 30.10.2008 (821.1)
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele
§20 Polizei-Organisationsgesetz vom 30.11.2006 (512.2)
Weiterführende Links
Eidgenössische Alkoholverwaltung Alkohol (admin.ch)
SR 817.02 - Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016 (LGV) (admin.ch)
SR 311.0 - Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (admin.ch)
Bestellung Strafregisterauszug - Bestellmöglichkeiten (admin.ch)
Meldepflicht an die Zuger Polizei prüfen Anlässe (zg.ch)