Bewilligungen im Sicherheitsbereich

Für folgende Tätigkeiten benötigen sie eine gemeindliche Bewilligung:
Alkoholverkauf an einem Anlass
Wer einen Anlass durchführt, an dem Alkohol verkauft werden soll, hat mindestens 20 Tage vorher ein entsprechendes Gesuch an die Abteilung Sicherheit und Umwelt zu richten.
Die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. An Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol ausgeschenkt werden. Spirituosen (gebrannte Wasser) dürfen nur an Personen abgegeben werden, die über 18 Jahre alt sind. Link
Checkliste Freiluftveranstaltungen
Verschiedene kantonale Ämter stellen für Veranstalter eine Checkliste zur Durchführung von Veranstaltungen im Freien zur Verfügung. Link
Gastgewerbliche Betriebe
Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt und alkoholische Getränke abgibt, braucht dafür eine Bewilligung (z.B. Verkaufslokale und Restaurantbetriebe). Link
Anlässe auf öffentlichem Grund
Anlässe auf öffentlichen Strassen oder Plätzen sind bewilligungspflichtig (gesteigerter Gemeingebrauch). Gesuche sind in schriftlicher Form mindestens 30 Tagen vor dem Anlass an die Abteilung Sicherheit und Umwelt einzureichen. Link
Verlängerung im Gastgewerbe und längere Ladenöffnungszeiten
Die gesetzlichen Öffnungszeiten erstrecken sich von 05.00 bis 24.00 Uhr. Link
Lottomatch / Tombola
Das Gesuch für eine Tombola oder einen Lottomatch ist 20 Tage vor dem Anlass einzureichen. Link
Verkehrstechnik und Signalisation der Gemeindestrassen
Die Abteilung Sicherheit und Umwelt prüft Anliegen bezüglich Verkehrstechnik und Signalisation auf Gemeindestrassen.