Bewilligung im Strassenraum
Bewilligung Strassenaufbruch

Generelle Information
Grabarbeiten im Bereich gemeindlicher Strassen sind bewilligungspflichtig.
Für Grabarbeiten bei Kantonsstrassen sind die kantonalen Fachstellen zuständig.
Ergebnis
Nach Erhalt der Unterlagen wir Ihnen der Entscheid mitgeteilt.
Bemerkungen
Die Baute ist durch einen ausgewiesenen Baufachmann auszuführen.
Vorbedingung
Das Gesuch ist spätestens 10 Arbeitstage vor Baubeginn vollständig ausgefüllt einzureichen.
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Gesuchsformular mit zugehörigen Plänen ausfüllen und abschicken oder per Mail senden
- Grabenaufbruchbewilligung abwarten
- Baute erstellen und Mitteilung der Baufortschritte
Formular
Erforderliche Dokumente
- Situationsplan
- Normalprofil
- Signalisationsplan
- Installationsplan
Rechtliche Grundlagen
§ 24 des Gesetzes über Strassen und Wege (BGS 751.14) der Verordnung (BGS 751.141)
§ 35 des Fernmeldegesetzes (SR 784.10)
Weiterführende Informationen und Dokumente
Bewilligung für die temporäre Benutzung von Verkehrsfläche
Die Abteilung Sicherheit und Umwelt prüft Anliegen bezüglich Verkehrstechnik und Signalisation auf Gemeindestrassen.
Bitte Massnahmen zur Verkehrssicherheit und Verkehrsführung auf einem Situations- oder Baustelleninstallationsplan 20 Werktage vor geplanter Sperrung einreichen mittels Gesuch Verkehrstechnik.
Bewilligung für lärmintensive Arbeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten
Für lärmige Bauarbeiten in Hünenberg ausserhalb der üblichen Ruhezeiten über den Mittag (12:00-13:00 Uhr) oder in der Nacht (22:00-06:30 Uhr) sowie an Sonntagen, ist eine Bewilligung erforderlich. Für Nacht- und Sonntagsarbeiten sowie für Feiertage, ist beim Kanton Zug ein separates Gesuch einzureichen.
Das Gesuch ist 20 Tage vor den geplanten Arbeiten bei der Abteilung Sicherheit und Umwelt der Gemeinde Hünenberg einzureichen.
Mittagsarbeiten: Lärmbewilligungen können kurzfristig telefonisch angefordert werden.