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Grundstückgewinnsteuer-Kommission

Grundstückgewinnsteuerkommission

Beim Verkauf von Grundstücken fällt in der Regel eine Grundstückgewinnsteuer an. Für die definitive Veranlagung ist die Grundstückgewinnsteuer-Kommission zuständig. Sie bearbeitet Grundstückgewinnsteuer-Fälle, klärt und beurteilt die Steuerpflicht. Sie führt Berechnungen, Erhebungen und Veranlagungen einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer durch.

Mitglieder

Präsident
Etter Andreas

Mitglied
Hegglin Marcel

Mitglied
Hegglin Ueli

Mitglied
Abächerli Christian

Mitglied
Meier Rolf

Sekretär (beratende Stimme)
Ruoss Ralph

Weitere Informationen

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