Grundstückgewinnsteuer-Kommission
Beim Verkauf von Grundstücken fällt in der Regel eine Grundstückgewinnsteuer an. Für die definitive Veranlagung ist die Grundstückgewinnsteuer-Kommission zuständig. Sie bearbeitet Grundstückgewinnsteuer-Fälle, klärt und beurteilt die Steuerpflicht. Sie führt Berechnungen, Erhebungen und Veranlagungen einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer durch.
Mitglieder
Präsident
Etter Andreas
Mitglied
Hürlimann Markus
Mitglied
Magnusson Thomas
Mitglied
Hegglin Marcel
Mitglied
Hegglin Ueli
Sekretär (beratende Stimme)
Ruoss Ralph
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Datenerhebungsblatt für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer | 27.03.2019 |
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Steuererklärung Grundstückgewinnsteuer Merkblatt | 01.03.2019 |
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Steuererklärung Grundstückgewinnsteuer ab 2019 | 18.01.2019 |
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Steuergesetz (Auszug betreffend Grundstückgewinnsteuern) | 11.01.2018 |