Grundstückgewinnsteuer-Kommission
Beim Verkauf von Grundstücken fällt in der Regel eine Grundstückgewinnsteuer an. Für die definitive Veranlagung ist die Grundstückgewinnsteuer-Kommission zuständig. Sie bearbeitet Grundstückgewinnsteuer-Fälle, klärt und beurteilt die Steuerpflicht. Sie führt Berechnungen, Erhebungen und Veranlagungen einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer durch.
Mitglieder
Präsident
Etter Andreas
Mitglied
Hegglin Marcel
Mitglied
Hegglin Ueli
Mitglied
Abächerli Christian
Mitglied
Meier Rolf
Sekretär (beratende Stimme)
Ruoss Ralph
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Beilage Steuererklärung GGSt | 09.01.2023 | |
Datenerhebungsblatt für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer | 09.01.2020 | |
Steuererklärung Grundstückgewinnsteuer | 09.01.2023 |