Grundstückgewinnsteuer-Kommission
Beim Verkauf von Grundstücken fällt in der Regel eine Grundstückgewinnsteuer an. Für die definitive Veranlagung ist die Grundstückgewinnsteuer-Kommission zuständig. Sie bearbeitet Grundstückgewinnsteuer-Fälle, klärt und beurteilt die Steuerpflicht. Sie führt Berechnungen, Erhebungen und Veranlagungen einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer durch.
Mitglieder
Präsident
Etter Andreas
Mitglied
Hegglin Marcel
Mitglied
Hegglin Ueli
Mitglied
Abächerli Christian
Mitglied
Meier Rolf
Sekretär (beratende Stimme)
Marti Karin
Berater/Unterstützung Grundstückgewinnsteuer
Ruoss Ralph
Dokumente und Formulare finden Sie hier.