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31.03.2016

Informationen aus dem Rathaus März 2016

31.03.2016
Themen: Personelles, Ungültige Stimmabgaben, Gewerbeausstellung, Naherholungswaldes "Mänzingerholz", Bewilligung zur Alkoholabgabe, Prämienverbilligung 2016, Handbuch Babyguide, Was tun bei einem Herzstillstand?, Anlässe und Unpersönliches Generalabonnement

Personelles

Chefhauswart Alois Huwiler ist per Ende Februar 2016 in seinen wohlverdienten Ruhestand getreten. Alois Huwiler war seit dem 1. Juni 1979 bei der Einwohnergemeinde Menzingen angestellt. Für sein Engagement wurde er sehr geschätzt. Er führte seine Arbeit mit viel Herzblut und persönlichem Einsatz aus. Keine Aufgabe war ihm zu viel. Der Gemeinderat dankt Alois Huwiler ganz herzlich für die langjährig geleistete Arbeit und wünscht ihm alles Gute zum bevorstehenden Ruhestand.

Ungültige Stimmabgaben

An der Abstimmung vom 28. Februar 2016 haben in Menzingen 52 Personen ungültig abgestimmt. Die fehlende Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis war dabei die häufigste Ursache. Unter § 14 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes des Kantons Zug (WAG) sind die Gründe der ungültigen brieflichen Stimmabgabe aufgeführt. So fällt beispielsweise auch das unverschlossene Stimmzettelcouvert darunter.

Anleitung für die briefliche Stimmabgabe:

  1. Öffnen Sie das Abstimmungscouvert sorgfältig, damit Sie es als Rücksendecouvert für die briefliche Stimmabgabe verwenden können.
  2. Füllen Sie den/die Stimm-/Wahlzettel aus.
  3. Legen Sie den/die Stimm-/Wahlzettel ins Stimmzettelcouvert und kleben Sie es zu.
  4. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis eigenhändig.
  5. Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelcouvert ins Rücksendecouvert.
  6. Die Gemeindeadresse muss im Fenster sichtbar sein. Verschliessen Sie das Rücksendecouvert.

Bei Fragen steht Ihnen Fabian Arnet unter +41 41 757 22 23 gerne zur Verfügung.

Gewerbeausstellung

Die Einwohnergemeinde Menzingen ist an der Gewerbeausstellung vom 1. – 3. April 2016 mit einem eigenen Stand vertreten. Kommen Sie auch bei uns vorbei!

Vertrag über die Nutzung des Naherholungswaldes "Mänzingerholz"

Das Mänzingerholz liegt mitten im Naherholungsgebiet Menzingen und ist mit diversen offiziellen und inoffiziellen Wegen und Weglein bestückt. Diverse Sitzbänke laden zum Verweilen ein und fünf Feuerstellen bieten sich an, um an einem sonnigen Tag das Mittagessen oder den Abend im Wald zu verbringen. Der Gemeinderat freut sich, die Zusammenarbeit mit Daniel Röllin fortzusetzen. Der Vertrag wurde um weitere zehn Jahre bis am 31. Dezember 2025 verlängert.

Bachweg Brewing GmbH, Edlibach – Bewilligung zur Alkoholabgabe

Der Gemeinderat Menzingen genehmigt Herr Aaron Willits, Sattel, die Alkoholabgabe ab 15. Februar 2016.

Prämienverbilligung 2016

Anspruch auf Prämienverbilligung haben alle Personen, die am 1. Januar 2016

  • den steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zug gehabt haben;
  • bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse obligatorisch krankenversichert sind und
  • die wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen oder Bezüger von Sozialleistungen oder von Ergänzungsleistungen sind.

Personen, bei denen die gesamten Richtprämien höher sind als 8 % des massgebenden Einkommens haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Die Differenz zwischen diesem Selbstbehalt und den Richtprämien wird verbilligt. Grundlage für die Berechnung ist die definitive Steuerveranlagung 2014.

Das ausgefüllte Antragsformular muss bis spätestens 30. April 2016 bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Wer die Eingabefrist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht einreicht, erhält keine Prämienverbilligung.

Handbuch Babyguide - Mütter- und Väterberatung

Wer Nachwuchs erwartet oder Kinder unter drei Jahren hat, dem kann das umfassende Nach-schlagewerk BabyGuide sehr hilfreich sein. Im offiziellen Schweizer Handbuch finden Eltern alles, was sie zu Schwangerschaft, Geburt und die ersten drei Lebensjahre des Kindes wissen müssen: Gesundheit, Prävention, Recht, Sicherheit, Vorsorge, Pädagogik, Tipps, Adressen usw. BabyGuide ist aktuell, verlässlich und offiziell, weil der Inhalt von über 65 Fachorganisationen sowie 16 Bundesämtern/-stellen aus allen sieben Bundesdepartementen stammt. BabyGuide - der moderne Fachratgeber - wird von Haus-/Frauen-/Kinderärzten per Rezept verordnet und von Hebammen, Still-/Mütterberaterinnen verschrieben und dann in Apotheken und Drogerien abgegeben (welche bei Bedarf auch direkt über eine Abgabe entscheiden können). Mehr Informationen unter: www.babyguide.ch. Oder fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, in der Apotheke oder Drogerie.

Was tun bei einem Herzstillstand?

Zur Unterstützung der manuellen Ersten Hilfe stehen in der Gemeinde Menzingen an folgenden Standorten Automatische Externe Laiendefibrillatoren (AED) zur Verfügung: Zentrum Schützenmatt, Sporthalle Ochsenmatt, Sportplatz Chrüzegg. Diese sind jedoch nur während dem Schulbetrieb oder bei Veranstaltungen zugänglich. Im Rathaus, Eingang zum Polizeiposten, steht ein portabler Defibrillator rund um die Uhr zur Verfügung. Weiter führt der Samariterverein regelmässig Nothelferkurse durch.

Anlässe der Gemeinde

  • Neuzuzügerbegrüssung am Samstag, 2. April 2016 um 10.00 Uhr im Mehrzweckraum Ochsenmatt 3
  • Workshop Schulraumplanung am Montag, 11. April 2016 um 19:00 Uhr im Mehrzweckraum Ochsenmatt 3
  • Gemeindeversammlung am Mittwoch, 18. Mai 2016 um 20.00 Uhr im Zentrum Schützenmatt.

Unpersönliches Generalabonnement

Den Einwohnerinnen und Einwohnern stehen fünf unpersönliche Generalabonnements zur Verfügung. Die GA-Flexi können zum Preis von je CHF 40.00 pro Tag bei der Einwohnerkontrolle im Rathaus gekauft werden. Reservationen können online via Internet (www.menzingen.ch oder www.tageskarte-gemeinde.ch), telefonisch (+41 41 757 22 22) oder am Schalter erfolgen. Die Tageskarten müssen innert maximal fünf Tagen nach der Reservation bei der Einwohnerkontrolle bezogen und bezahlt werden.

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