Friedhof - Grabräumungen 2026
Gestützt auf das Bestattungs- und Friedhofreglement werden die Angehörigen oder die für den Unterhalt Verantwortlichen aufgefordert, die folgenden Gräber des Bestattungsjahres 2005 bis Ende Februar 2026 zu räumen:
- Gräber für Erdbestattungen
- Urnengräber
- Urnenhaingräber
- Urnennischen
- Kindergräber
Die betroffenen Grabreihen werden mit Hinweisschildern bezeichnet. Im Weiteren sind keine neuen Bepflanzungen mehr anzubringen.
Nach Ablauf der Räumungsfrist entfernt die Abteilung Bau ab März 2026 die Grabmäler und den Grabschmuck ohne Kostenfolge für die Angehörigen. Daraus entsteht keinerlei Entschädigungsanspruch gegenüber der Einwohnergemeinde Menzingen.
Angehörige, welche die Grabsteine behalten möchten, melden sich bis Ende Februar 2026 bei der Abteilung Bau (Werkhof) unter Telefon 041 755 15 27.