Publikationsbeschluss GR vom 17.11.2025 - Luegetenstrasse 12 + 14, 6313 Menzingen
Mit dem einfachen Bebauungsplan «Luegetenstrasse 12 + 14» plant die Grundeigentümerschaft zwei Mehrfamilienhäuser auf den GS- Nrn. 58, 59, 1311 und 1519. Der Bebauungsplan bezweckt eine gute architektonische Gestaltung der Gebäude und der Umgebung. Die nachhaltige Bauweise und die gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild ist wegweisend für das Projekt. Weil der vorliegende Bebauungsplan städtebauliche und architektonische Vorzüge aufweist, darf von der Regelbauweise abgewichen werden. Bei dem einfachen Bebauungsplan «Luegetenstrasse» wird die maximale Erhöhung von 20 % der Nutzungsmasse geltend gemacht.
Der einfache Bebauungsplan «Luegetenstrasse 12 + 14» wurde im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG des Kantons Zug am 17. November 2025 vom Gemeinderat Menzingen beschlossen. Der Bebauungsplan ist die verbindliche Grundlage für die Ausarbeitung des Bauprojektes und der dafür benötigten Baubewilligung.
Verbindlicher Bestandteil:
- Situationsplan / Bestimmungen vom 01.10.2025
Orientierender Bestandteil:
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV (Raumplanungsverordnung) vom 01.10.2025
Wegleitende Bestandteile:
- Richtprojekt Städtebau und Architektur vom 01.10.2025
- Freiraumplan vom 30.09.2025 Menzingen, 16.10.2025, Gemeindeverwaltung Menzingen
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen den Beschluss des Gemeinderates Menzingen kann im Sinne von § 41 Verwaltungsrechtspflegegesetz innert 20 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung im Amtsblatt Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kanton Zug erhoben werden.
Ablauf der Frist: 16.12.2025
Kontaktstelle:
Gemeinde Menzingen – Abteilung Bau, Alte Landstrasse 2a, Postfach, 6313 Menzingen