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23.01.2024

Teilrevidiertes kantonales Energiegesetz gültig ab 01.02.2024

23.01.2024
Teilrevidiertes kantonales Energiegesetz gültig ab 01.02.2024

Das teilrevidierte kantonale Energiegesetz wurde am 26. Januar 2023 einstimmig vom Kantonsrat Zug verabschiedet und tritt per 1.2.2024 in Kraft, ohne Übergangsfrist. Die Gesetzesrevision basiert mehrheitlich auf den MuKEn 2014. Der Vollzug der entsprechenden Vorschriften ist im Kanton Zug Aufgabe der Gemeinden. Die relevanten Unterlagen zum Vollzug im Kanton Zug finden Sie auf unserer Website unter: Energie- und Wasserversorgung — Einwohnergemeinde Menzingen (zg.ch)

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