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Baureklamebewilligungen

Baureklameeinrichtungen sind bewilligungspflichtig, seien diese permanent oder temporär.

Baureklameeinrichtungen sind bewilligungspflichtig, seien diese permanent oder temporär. Für ständige Einrichtungen jeglicher Art, ist ein Baugesuch einzureichen. Bei Fragen wenden Sie sich an die Bauabteilung.

Formular
Das Formular für die Baureklame finden Sie unter diesem Link.

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