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Weibelamt

Der Gemeindeweibel führt die ihm vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben aus.

Der Gemeindeweibel ist unter anderem für die amtliche Zustellung von Mitteilungen und Vorladungen, die Vollstreckung von Verfügungen und Gerichtsbefehlen sowie Tatbestandsaufnahmen (beispielsweise bei Mieterwechsel) zuständig, soweit hierzu nicht eine richterliche Anordnung erforderlich ist. Daneben erfüllt diese Person verschiedene Repräsentationsaufgaben in der Regel zusammen mit dem Gemeindepräsidium.

Weitere Informationen

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Menzingen Verwaltung

Kontakt

Weibelamt

Luzia Büchler-Meier


Gemeindeweibelin
Postfach
6313 Menzingen
Mobile: +41 79 386 79 74

Melanie Hort


Stv. Gemeindeweibelin
Geschäft: +41 41 757 22 21
E-Mail: melanie.hort@menzingen.ch

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