Weibelamt
Der Gemeindeweibel ist unter anderem für die amtliche Zustellung von Mitteilungen und Vorladungen, die Vollstreckung von Verfügungen und Gerichtsbefehlen sowie Tatbestandsaufnahmen (beispielsweise bei Mieterwechsel) zuständig, soweit hierzu nicht eine richterliche Anordnung erforderlich ist. Daneben erfüllt diese Person verschiedene Repräsentationsaufgaben in der Regel zusammen mit dem Gemeindepräsidium.