Für die Sicherheit an der Hammerstrasse
Warum der Fussgängerstreifen an der Hammerstrasse entfernt werden musste
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Seit Kurzem fehlt an der Hammerstrasse zwischen dem Parkplatz der Migros und dem Unternehmen E-Team Plus der bisherige Fussgängerstreifen. Viele, insbesondere unsere Schulkinder, haben ihn täglich genutzt. Wir verstehen, dass diese Änderung Fragen aufwirft und teilweise auf Unverständnis stösst. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden hat für uns jedoch oberste Priorität. Deshalb möchten wir Ihnen die Gründe für diese Massnahme transparent erläutern.
Sicherheitsvorgaben gemäss VSS-Norm
Die Entfernung des Fussgängerstreifens ist auf sicherheitstechnische und rechtliche Bestimmungen zurückzuführen, die in den Schweizer Normen für den Strassenverkehr (VSS-Norm) verankert sind. Eine zentrale Rolle spielt dabei der sogenannte Annäherungsbereich der Fussgänger (siehe Abbildung). Dieser Bereich liegt direkt vor dem Fussgängerstreifen und ist entscheidend dafür, dass sich Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Fahrzeuglenkende rechtzeitig sehen können. Er darf nicht befahren oder zum Abbiegen genutzt werden, sondern muss stets frei bleiben, damit die Sichtbeziehungen zwischen Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Fahrzeuglenkenden gewährleistet sind.
Die VSS-Norm schreibt vor (Ziffer 8), dass der Annäherungsbereich jeweils einen Meter vor dem Fussgängerstreifen beginnt und in einem Winkel von 45 Grad freigehalten werden muss. So können sich alle Verkehrsteilnehmenden frühzeitig erkennen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit.
Wichtig: Dieser Bereich ist nicht markiert, muss stets freigehalten werden und darf nicht als Fahrfläche genutzt oder überfahren werden, um beispielsweise von einer Ausfahrt auf die Fahrbahn zu gelangen.
Warum der Fussgängerstreifen entfernt werden musste
An der Hammerstrasse wurde festgestellt, dass eine angrenzende Ausfahrt sowie Parkplätze diesen wichtigen Annäherungsbereich beeinträchtigen. Dadurch war die gemäss Norm erforderliche freie Sicht auf Fussgängerinnen und Fussgänger – insbesondere auf Kinder – nicht jederzeit gewährleistet.
Gefährdung der Sicherheit: Weil die Sicht eingeschränkt war, bestand ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger, vor allem der Schulkinder, war nicht mehr in dem Mass gegeben, wie es die VSS-Norm verlangt.
Rechtliche Verpflichtung:
Da die Vorgaben der VSS-Norm, welche den Stand der Technik im Strassenverkehr festlegt, nicht erfüllt werden konnten, war die Gemeinde aus Sicherheits- und Haftungsgründen verpflichtet, den Fussgängerstreifen zu entfernen. Wäre er trotz der Mängel bestehen geblieben, hätte dies im Falle eines Unfalls sowohl rechtlich als auch in Bezug auf die Verkehrssicherheit schwerwiegende Konsequenzen für die Gemeinde gehabt.
Wie geht es weiter?
Wir verstehen, dass die Umstellung ungewohnt ist. Bitte seien Sie beim Überqueren der Strasse besonders aufmerksam und achten Sie auf den Verkehr.
Die Gemeinde wird in den kommenden Wochen mögliche Alternativen prüfen und die Verkehrssituation vor Ort neu beurteilen. Unser Ziel bleibt, sichere und gut funktionierende Fussgängerquerungen für alle zu gewährleisten.