Neue Signalisation für den Radverkehr ab 1. Juli 2025
Neue Signalisation für den Radverkehr ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 treten in der Schweiz neue Vorschriften zur Signalisation des Radverkehrs in Kraft.
Im Rahmen einer Teilrevision der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) wird das Symbol «Fahrrad» neu definiert und erweitert.
Bisher umfasste das Fahrrad-Symbol Fahrräder, Leicht-Motorfahrräder, E-Stehroller (Segways) und motorisierte Rollstühle.
Mit der Neuerung sind neu alle Motorfahrräder – einschliesslich schnellerer und schwererer Modelle – unter diesem Symbol zusammengefasst.
Diese Anpassung sorgt für eine vereinheitlichte und klarere Signalisation im Strassenverkehr und trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.
Ergänzende und detaillierte Informationen zu den neuen Vorschriften finden Sie in den entsprechenden Anhängen.
Signalisation Radverkehr ab 01. Juli 2025
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Infoschreiben - neue Radverkehrs-Signalisation | 27.06.2025 | |
Übersichtstabelle Bedeutung Radverkehr-Signalisation 2025 | 27.06.2025 |