Navigieren auf Steinhausen

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Mitteilungen
  • Neue Signalisation für den Radverkehr ab 1. Juli 2025
30.06.2025

Neue Signalisation für den Radverkehr ab 1. Juli 2025

30.06.2025
Neue Signalisation für den Radverkehr ab 1. Juli 2025

Neue Signalisation für den Radverkehr ab 1. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 treten in der Schweiz neue Vorschriften zur Signalisation des Radverkehrs in Kraft.
Im Rahmen einer Teilrevision der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) wird das Symbol «Fahrrad» neu definiert und erweitert.

Bisher umfasste das Fahrrad-Symbol Fahrräder, Leicht-Motorfahrräder, E-Stehroller (Segways) und motorisierte Rollstühle.
Mit der Neuerung sind neu alle Motorfahrräder – einschliesslich schnellerer und schwererer Modelle – unter diesem Symbol zusammengefasst.

Diese Anpassung sorgt für eine vereinheitlichte und klarere Signalisation im Strassenverkehr und trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Ergänzende und detaillierte Informationen zu den neuen Vorschriften finden Sie in den entsprechenden Anhängen.

Signalisation Radverkehr ab 01. Juli 2025

Signalisation Radverkehr ab 01. Juli 2025
Typ Titel Bearbeitet
Infoschreiben - neue Radverkehrs-Signalisation 27.06.2025
Übersichtstabelle Bedeutung Radverkehr-Signalisation 2025 27.06.2025

Weitere Informationen

hidden placeholder

leer

Fusszeile