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21.06.2022

Wahlwerbemöglichkeiten

21.06.2022
Wahlwerbemöglichkeiten Gesamterneuerungswahlen vom 2. Oktober 2022

Wahlwerbemöglichkeiten
Gesamterneuerungswahlen vom 2. Oktober 2022

Gemeinsamer Versand des Wahlinformationsmaterials

Die Gemeinde Steinhausen organisiert und finanziert einen gemeinsamen Versand des Wahlinformationsmaterials für die kantonalen und kommunalen Gesamterneuerungswahlen vom 2. Oktober 2022. Neben den Parteien können auch alle weiteren Gruppierungen bzw. Kandidaturen von diesem Angebot Gebrauch machen. Einige Parteien haben diese "Wahlwerbung" schon bei uns angemeldet, vielen Dank.

Für die kantonalen bzw. gemeindlichen Erneuerungswahlen kann höchstens je ein Flyer pro Partei/Wahlvorschlag (total maximal zwei Flyer pro Partei) entgegengenommen
werden. Die Maximalgrösse des Werbematerials ist A4. Das Werbematerial muss in
überwiegendem Mass mit den Wahlen vom 2. Oktober 2022 in Zusammenhang stehen.
Zu beachten ist, dass für die Verpackung eine Auflage von 5'200 Exemplaren benötigt wird, damit alle Haushaltungen und Postfächer von Steinhausen bedient werden können.
Bitte stellen Sie uns orientierungshalber ebenfalls jeweils ein Exemplar Ihres Werbeflyers direkt zu: Gemeinde Steinhausen, Präsidiales, Postfach, 6312 Steinhausen.

Plakatierung

An den Standorten "Blickensdorferstrasse, Höhe Gebäude Tennisclub", Kreisel Knonauerstrasse/Bahnhofstrasse (Privatbesitz) und Zugerstrasse, "Höhe Sportplatz
Feldheim" werden durch die Gemeinde Plakatwände aufgestellt, die den Ortsparteien zur
Verfügung gestellt werden. In der Regel kann pro Wahl pro Partei maximal ein Plakat pro Standort entgegengenommen werden. Über die genaue Platzierung der einzelnen Plakate auf den Plakatwänden entscheidet die Gemeinde abschliessend. Die Plakate im Weltformat hoch F4 können bis spätestens Montag, 22. August 2022 bei der Einwohnerkontrolle abgegeben werden. In der Nähe der Plakatwände werden keine Einzelplakate geduldet. Ebenso ist das Platzieren von Plakaten auf den Schulanlagen nicht gestattet.

Bereits bewilligte Standorte auf Privatgrundstücken brauchen keine zusätzliche Bewilligung der Gemeinde. Beabsichtigen Sie, neue, noch nicht bewilligte Standorte zu belegen, bitten wir Sie, diese frühzeitig mit unserer Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz abzusprechen.

Sonderbeilage Steinhauser Aspekte

Jede Partei/Gruppierung/Einzelkandidatur hat die Möglichkeit, in der Ausgabe der Steinhauser Aspekte vom September 2022 (erscheint Ende August/Anfang September) in einer Sonderbeilage/Separatdruck zu den Wahlen maximal eine Doppelseite als Wahlwerbung zu platzieren (je eine Seite für die kantonalen und kommunalen Wahlen; wer nur an den kantonalen Wahlen teilnimmt, hat Anspruch auf eine A4-Seite). Das Inserat muss in überwiegendem Mass mit den Wahlen vom 2. Oktober 2022 in Zusammenhang stehen.
Spätester Abgabetermin für die Beiträge ist der Freitag, 8. August 2022 per E-Mail direkt an die Steinhauser Aspekte (redaktion@aspekte.ch).

Wir wünschen einen guten Wahlkampf.

Weitere Informationen

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