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Wald Steinhausen

Wald Steinhausen
Wald Steinhausen
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Mit 70 Hektaren macht der Steinhauser Wald beinahe ein Siebtel der Fläche von Steinhausen aus. Der Wald ist im Eigentum der Waldgenossenschaft Steinhausen und gemäss kantonalem Waldentwicklungsplan als Erholungswald klassiert.

Vom Siedlungsgebiet gelangt man in wenigen Minuten in den Steinhauser Wald. Mit seinen Feuerstellen, dem Waldsee mit Spielplatz sowie dem Vita-Parcours ist der Wald ein wichtiges Naherholungsgebiet nicht nur für die Einwohnerinnen und Einwohner von Steinhausen.

Das ganzjährig hohe Besucheraufkommen in den Steinhausern Wälder hat starke Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung. Insbesondere die Waldgenossenschaft wie auch die Gemeinde erbringen seit Jahren eine Vielzahl an Leistungen, damit die Besuchenden den Wald als attraktiven und sicheren Erholungsraum nutzen können. Auch in Zukunft soll den Steinhauserinnen und Steinhausern ein attraktives Naherholungsgebiet geboten werden. Da die Gemeinde keine wesentlichen eigenen Waldflächen besitzt, gelingt dies nur in guter Zusammenarbeit mit den privaten Waldbesitzern.
Aus diesem Grund wurde ein Erholungskonzept für die Steinhauser Wälder erarbeitet. Mit diesem Konzept wurden Grundlagen geschaffen, welche eine Sicherstellung dieser für die besonderen Erholungsfunktionen notwendigen Leistungen definiert.

Planen Sie eine Veranstaltung im Wald? Voraussetzung für eine allfällige Bewilligung einer Veranstaltung im  Wald ist immer das Einverständnis der Waldgenossenschaft als  Eigentümerin des Steinhauser Wald. Informieren Sie sich auf dieser Seite über die möglichen Vorgaben.

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