Politik
Die Gemeinde Steinhausen ist eine von elf Einwohnergemeinden im Kanton Zug. Die Einwohnergemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und umfasst alle in der Gemeinde wohnhaften Personen.
Die Gemeinde Steinhausen ist eine Einwohnergemeinde ohne Parlament. Oberstes Organ und Legislative der Gemeinde sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Urne oder in der Gemeindeversammlung ausüben. Exekutive der Gemeinde ist der Gemeinderat.
Von der Einwohnergemeinde zu unterscheiden ist die Bürgergemeinde. Zu ihr gehören alle in der Gemeinde Heimatberechtigten. Die Bürgergemeinde hat keine eigene Gebietshoheit.
Mitwirken in der Steinhauser Politik
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, am politischen Leben in unserer Gemeinde teilzunehmen:
- Mitgliedschaft in einer Partei
- Mitarbeit in einer gemeindlichen Kommission
- Eingabe einer Motion (politischer Vorstoss)
- Eingabe einer Interpellation (politischer Vorstoss)
- Teilnahme an Gemeindeversammlungen
- Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen