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27.04.2023

Pflanzrückschnitt in der Gemeinde Steinhausen

27.04.2023
Pflanzrückschnitt in der Gemeinde Steinhausen

Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Durch gute Sicherverhältnisse wird die Verkehrssicherheit erhöht und Schulwege können sicherer gemacht werden. Aufgrund dessen möchten wir Sie an das Zurückschneiden der Bäume, Sträucher längs der Verkehrswege auf eine Höhe von 4.50 m, längs Geh- und Radweg auf eine Höhe von 3.00 m aufmerksam machen. Ebenso ist das Strassengebiet von herauswachsendem Gras und Lebhägen freizuhalten. Zudem müssen Bepflanzungen an Strassen und Wegen inkl. Trottoirs einen Mindestabstand von 0.50 m einhalten.

Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Pflanzen dürfen die öffentliche Beleuchtung, Strassensignale, Strassenbezeichnungen und Hausnummern sowie Hydranten nicht verdecken. Namentlich an Strassenverzweigungen und in engen Kurven, dürfen sie die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen. Zudem müssen die Sichtverhältnisse gemäss den VSS Normen an Verzweigungen und Grundstückszufahrten jederzeit gewährleistet sein.

Im Interesse der Verkehrssicherheit bitten wir Sie, die Arbeiten zeitgerecht auszuführen. Im Verlaufe des Jahres müssen Rückschneidearbeiten nötigenfalls mehrmals auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil vorgenommen werden.

Ergänzend verweisen wir darauf hin, dass im Unterlassungsfall die Arbeiten auf Kosten der Verantwortlichen durch die Gemeinde vorgenommen werden können.

Wir danken Ihnen für die Mithilfe zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Nik Peter, Projektleiter Tiefbau, Tel. 041 748 11 27, wenden.

Bild Legende:
Lichtraumprofil Fahrbahn sowie Geh- und Radweg bei Hecken, Sträucher und Äste

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