*Elektronischer Rechtsverkehr*
Eingaben an die gemeindliche Behörde können auch elektronisch eingereicht werden. Aus Datenschutzgründen sind dabei aber besondere Vorgaben zu beachten. Alles, was Sie dazu wissen müssen, und vor allem wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie Ihre Eingabe elektronisch einreichen wollen, erfahren Sie hier.
Allgemeine Informationen
Ihre Eingaben an uns können Sie nebst der klassischen Papierform auch in elektronischer Form einreichen. Zu beachten gilt es dabei insbesondere, dass eine rechtsgültige Eingabe weder mit einer gewöhnlichen E-Mail noch über das allgemeine Kontaktformular möglich ist. Vielmehr muss das Dokument, das die Eingabe und allfällige Beilagen enthält, mit einer anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein. Dies setzt den vorgängigen Erwerb einer solchen Signatur voraus.
Anschliessend ist das signierte Dokument samt der zugehörigen Beilagen im PDF-Format (max. 15 MB) über ein eigens dafür bestimmtes Kontaktformular (via PrivaSphere) an uns zu übermitteln.
PrivaSphere Sicheres Kontaktformular
Weitere Infos und Schritte zur elektronischen Eingabe finden Sie bei den Dokumenten/Formulare (unten)
Eine Frist gilt als gewahrt, wenn eine elektronische Eingabe spätestens am letzten Tag der Frist durch das Informatiksystem der Behörde (PrivaSphere) bestätigt wird. Diese Bestätigung erfolgt in der Regel innert weniger Minuten. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, sollten Sie die Eingabe vorsichtshalber zusätzlich in Papierform einreichen.
Keine rechtsverbindlichen Eingaben per E-Mail (ohne PrivaSpere) möglich!
Eingaben per E-Mail oder in anderer Form ohne Originalunterschrift gelten als nicht rechtsgültig. Normale E-Mails sind unverschlüsselt und daher unsicher. Aus diesem Grund werden Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen per E-Mail nicht entgegengenommen.
Rechtsgrundlage: § 9a ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) Kanton Zug.
Präsidiales Steinhausen
Dokumente / Formulare
Typ | Titel | Dokumentdatum | Grösse |
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Schritte zur elektronischen Eingabe | 08.09.2025 | 69.9 KB |