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Beiträge an Vereine

Informationen zur Unterstützung von Vereinen und Gruppierungen in der Gemeinde Steinhausen.

Die Unterstützung von Vereinen und Gruppierungen erfolgt in der Gemeinde Steinhausen nach den «Richtlinien zur Förderung der Vereine». Diese Regelung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Förderberechtigt sind:

  • Vereine, die ihren Sitz statutengemäss in Steinhausen haben
  • Vereine mit Sitz ausserhalb der Gemeinde, sofern das Vereinsleben dennoch in erheblichem Masse die Gemeinde betrifft
  • Gruppierungen, wenn sie in der Gemeinde wie Vereine handeln

Die kulturellen und wohltätigen Vereine/Gruppierungen sind im Anhang zu den Richtlinien mit den Gemeindebeiträgen aufgeführt. Für die Sport- und Jugendvereine gibt es Beiträge von CHF 600 bis CHF 1300 pro Verein, je nach Mitgliederzahl. Zusätzlich sind Beiträge zur Jugendförderung, Lagerbeiträge und Sachleistungen – wie Marktstände oder Festbänke und -tische – erhältlich. Die Liste mit den kulturellen und wohltätigen Vereinen wird laufend ergänzt.

Beitragsgesuch stellen

Wer um einen finanziellen Beitrag der Gemeinde ersuchen möchte, gelangt auf elektronischem oder schriftlichem Weg an die Abteilung Finanzen und Volkswirtschaft. Der Antrag ist jährlich zu stellen.

Dokumente

Dokumente
Typ Titel Dokumentdatum Grösse
Richtlinien zur Förderung der Vereine 23.01.2023 140.7 KB

Weitere Informationen

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