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Bestellung Erbenbescheinigung

Online-Formular zur Bestellung der Erbenbescheinigung bei der Erbschaftsbehörde Steinhausen.

Wichtig!

Eine Bestellung der Erbenbescheinigung vor Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist bedeutet die Annahme des Erbes. Wer das Erbe noch nicht antreten will, meldet sich bei der Erbschaftsbehörde.

Die Erbenbescheinigung kann grundsätzlich erst nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist ausgestellt werden. Soll sie vor Ablauf dieser Frist ausgestellt werden, dann senden wir Ihnen eine Annahmeerklärung zu, welche alle Erben unterzeichnen müssen.


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