Notariat
Beurkundungen
Im Notariat der Gemeinde Steinhausen sind die Befugnisse vorhanden, öffentliche Beurkundungen in Zivilsachen durchzuführen, hauptsächlich im Sachenrecht, im Ehe- und Erbrecht und im Gesellschaftsrecht. Im Sachenrecht ist die Befugnis auf Grundstücke beschränkt, die in der Gemeinde Steinhausen liegen.
Für ein entsprechendes Beratungsgespräch ist vorgängig ein Termin zu vereinbaren. In der Vorbereitung werden die erforderlichen Schritte und nötigen Dokumente zusammengestellt, damit eine korrekte Beurkundung vorgenommen werden kann.
Amtliche Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigung
Unter persönlichem Erscheinen kann eine Unterschrift, die vor dem Notar oder der Beglaubigungsperson der Gemeinde Steinhausen abgegeben wird, beglaubigt werden. Ein amtlicher Personalausweis (Pass oder ID) zwecks Legitimation ist in jedem Fall mitzubringen. (Beglaubigungssprachen: Deutsch und Englisch)
Beglaubigung von Fotokopien und Auszügen ab Originalen
Fotokopien eines Originaldokuments oder Auszüge aus einem Original werden personenunabhängig beglaubigt, Pässe oder Identitätskarten nur personenabhängig. Das als Original erkennbare Dokument ist in jedem Fall mitzubringen.
Für Beglaubigungen wird vorzugsweise vorgängig ein Termin vereinbart.
Nützliche Informationen
Grundbuchauszüge
Grundbuchauszüge können nur beim kantonalen Amt für Grundbuch und Geoinformation bestellt werden.
Apostille
Eine Apostille (Überbeglaubigung), die für ausländische Behörden benötigt werden, ist bei der Staatskanzlei Zug einzuholen.
Weitere Urkundspersonen
Beglaubigungen können von gemeindlichen Notaren, Beglaubigungspersonen oder von im kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Personen vorgenommen werden.
Dokumente
Typ | Titel | Dokumentdatum | Grösse |
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Richtlinie über die Gebühren im Beurkundungswesen | 01.01.2016 | 44.2 KB |