Navigieren auf Steinhausen

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Abwasserreglement

Abwasserentsorgung, Anschlussgebühr

Das aktuelle Abwasserreglement (AR) und die Vollzugsverordnung zum Abwasserreglement (VAR) traten per 01.01.2025 in Kraft.

Das Abwasserreglement regelt die Art und Einleitung der Abwässer, die Planung und Erstellung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen, die Bewilligungsverfahren und behördlichen Kontrollen, den Betrieb und Unterhalt sowie die Finanzierung. Das Abwasserreglement findet Anwendung auf alle im Gemeindegebiet anfallenden Abwässer und auf die für ihre Sammlung, Einleitung und Behandlung notwendigen öffentlichen und privaten Abwasseranlagen.

Finanzierung und Gebühren

Sämtliche Kosten der öffentlichen Abwasseranlagen inklusive dem von der Gemeinde zu tragendem Anteil am GVRZ (Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee), werden durch Anschluss- und Betriebsgebühren abgedeckt. Die Rechnung der Abwasserentsorgung wird als Spezialfinanzierung geführt. Sie ist verursachergerecht und kostendeckend ausgestaltet. 

Der Gemeinderat erhebt von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern bzw. von den Baurechtsnehmerinnen und Baurechtsnehmern, welche öffentliche Anlagen der Siedlungsentwässerung beanspruchen, Anschlussgebühren und jährliche Betriebsgebühren (Grund- und Mengengebühren).

Deklaration für die Berechnung der Anschlussgebühr für Abwasser

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wird die Anschlussgebühr aufgrund einer Selbstdeklaration der Bauherrschaft berechnet. Die Anschlussgebühr wird mit Erteilung der Baufreigabe provisorisch und nach erfolgter Schlussabnahme definitiv verfügt.

Dokumente

Dokumente
Typ Titel Bearbeitet
Abwasserreglement Gemeinde Steinhausen (AR) 19.12.2024
Vollzugsverordnung zum Abwasserreglement (VAR) 19.12.2024

Weitere Informationen

Fusszeile