Abwasserentsorgung
Die Gemeinde Steinhausen ist zuständig für die Umsetzung des GEP (Genereller Entwässerungsplan). Der aktuelle GEP der Gemeinde Steinhausen wurde 2019 durch die Baudirektion des Kanton Zug genehmigt.
Das Abwasserreglement der Gemeinde Steinhausen regelt die Art und Einleitung der Abwässer, die Planung und Erstellung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen, die Bewilligungsverfahren und behördlichen Kontrollen, den Betrieb und Unterhalt sowie die Finanzierung.
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