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Bewilligungsgesuch für Grabarbeiten

Gesuch um Bewilligung von Bauarbeiten und Grabungen im Strassenraum von Gemeindestrassen

Generelle Information
Die Bewilligung bezieht sich auf Bauarbeiten und Grabungen im Bereich von Strassen und Wegen im Eigentum der Gemeinde Steinhausen oder private Strassen und Wege mit öffentlichen Rechten. Dies umfasst die Fahrbahnen und Gehwege sowie separate Rad- und Fusswege. Für Bauarbeiten und Grabungen im Bereich der Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt des Kantons Zug zuständig.

Das Gesuch ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn vollständig ausgefüllt einzureichen. Verkehrspolizeiliche Anordnungen und/oder Absprachen mit gemeindlichen und kantonalen Instanzen und allenfalls weiterer Kreise sind ausdrücklich vorbehalten und nicht Gegenstand der Grabenaufbruchbewilligung.

Verkehrspolizeiliche Anordnungen sind rechtzeitig (mindestens 3 Wochen im Voraus) mit der Abteilung Sicherheit und Tiefbau, Fachbereich Sicherheit (Tel. 041 748 11 60, SuT.Steinhausen@steinhausen.ch) zu besprechen.

Vor Erteilung der Grabenaufbruchbewilligung und dem Vorliegen einer verkehrspolizeilichen Anordnung darf mit den Bau- und Grabarbeiten nicht begonnen werden.

Behördengang
1. Bestimmungen lesen (siehe Dokumente am Ende der Seite)
2. Formular ausfüllen
3. Pläne anhängen und hochladen (Formate z.B. .pdf, .jpg, .gif, keine Vektordaten)
4. Formular online senden; oder PDF ausdrucken und per Post einreichen
5. Bewilligungserteilung durch die Abteilung Bau und Umwelt

Formular
Hier kommen Sie zum Gesuchsformular Online

Kosten
Für diese Bewilligung werden keine Gebühren erhoben.

Gesetzliche Grundlagen
Strassenreglement der Gemeinde Steinhausen vom 13.07.1999

Kantonale Bestimmungen:
Gesetz über Strassen und Wege BGS 751.14 vom 30.05.1996
Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege BGS 751.141 vom 18.02.1997

Adresse
Gemeinde Steinhausen
Sicherheit und Tiefbau
Bahnhofstrasse 3
Postfach 164
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 748 11 60
tiefbau@steinhausen.ch

Dokumente

Dokumente
Typ Titel Bearbeitet
Allgemeine Bedingungen Grabenaufbruch.pdf 24.01.2024
Ausführungsbestimmungen Grabenaufbruch.pdf 24.01.2024

Weitere Informationen

Kontakt Projektleiter

Nik Peter


Projektleiter Tiefbau
Geschäft: 041 748 11 27
E-Mail: nik.peter@steinhausen.ch

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