Ukraine
Geflüchtete Personen aus der Ukraine
Der Kanton Zug verurteilt den Angriff auf die Ukraine. Er hat sich auf die Aufnahme der geflüchteten Menschen vorbereitet und eine Hotline für Hilfsangebote eingerichtet. Die Ukraine-Hilfe ist die zentrale Anlaufstelle für Hilfsangebote und weitere Fragen zu und für Ukrainerinnen und Ukrainern.
Zentrale Anlaufstelle beim Kanton Zug
Der Kanton Zug hat eine Hotline eingerichtet für Fragen rund um die Unterbringungen von Personen aus der Ukraine mit dem Schutzstatus S:
Kontakt: Telefon-Hotline +41 41 594 48 20 (Montag bis Freitag: von 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr; die Hotline ist jedoch am Dienstagvormittag und am Freitagnachmittag nicht bedient.
Informationen zur Ukraine-Hilfe
E-Mail: ukrainehilfe@zg.ch
Sozialdienst für Geflüchtete mit Status S
Der Schutzstatus S kann von allen Geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer beantragt werden. Er bietet Vorteile, indem es den betroffenen Personen ein Aufenthaltsrecht garantiert, sie ihre Familienangehörigen nachholen können, Anspruch auf Unterbringung haben, arbeiten können und unfall- und krankenversichert sind. Falls die Geflüchteten bei der Ankunft in der Schweiz nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, haben sie Anspruch auf Sozialhilfe. Die Hilfeleistung beinhaltet einen Pauschalbetrag für den täglichen Bedarf. Dafür ist das kantonale Sozialamt mit der Abteilung Soziale Dienste Asyl (SDA) zuständig.
Kontakt: Soziale Dienste Asyl (SDA), Zugerstrasse 50, 6312 Steinhausen. (Montag bis Freitag: von 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr / Dienstag-Vormittag und Freitag-Nachmittag geschlossen - bitte Ausweisdokumente mitbringen).