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Ukraine

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Geflüchtete Personen aus der Ukraine

Seit Beginn der Kriegshandlungen in der Ukraine haben sich Millionen Menschen auf die Flucht begeben. Gemäss Angaben des Bundes müssen sich die Kantone bis im Herbst 2022 auf 80'000 bis 150'000 Schutzsuchende vorbereiten und dafür die entsprechenden Kapazitäten bereitstellen. Für den Kanton Zug bedeutet dies, dass über 2'000 Plätze bereitgestellt werden müssen.

Zuständigkeit ist beim Kanton
Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs haben Anspruch auf Unterbringung, Betreuung und finanzielle Unterstützung (persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe). Dafür ist im Kanton Zug ausschliesslich der Kanton zuständig (Sozialhilfegesetz § 12bis Abs. 1 Bst. a).

Kontakt für Interessierte und geflüchtete Personen:
Telefon-Hotline: +41 41 723 78 99
(Montag bis Freitag: von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr)
E-Mail: ukrainehilfe@zg.ch
Website: Ukraine-Hilfe

Koordination der Freiwilligenarbeit auf Stufe Gemeinde
Viele Freiwillige möchten sich für die Schutzsuchenden engagieren. Eine Ansprechperson vor Ort, die im Auftrage der Gemeinde arbeitet, sammelt, koordiniert und begleitet die Freiwilligen. Die Gemeinde regelt Vereinbarungen, Haftpflichtversicherung und entschädigt allfällige Spesen. Sachspenden werden dem Bedarf entsprechend vermittelt.

Betreuung der ukrainischen Schutzsuchenden in eigenen Wohnungen
Schutzsuchende können durch die Sozialen Dienste Asyl in einer zur Verfügung gestellten Wohneinheit untergebracht werden. Die Gemeinden melden Wohnungen den Sozialen Diensten Asyl. Die persönliche Hilfe für Schutzsuchende mit Status S, die selbständig wohnen, wird durch die Gemeinde übernommen. Die Gemeinde prüft die Rahmenbedingungen der Wohnangebote von leerstehenden Wohneinheiten für die Alleinbenutzung sowie Begleitung der Vermietenden und Schutzsuchenden.

Kontakt mit bestehenden Gastfamilien bis zur Übernahme durch Caritas Luzern
Eine grosse Anzahl Schutzsuchender hat im Kanton Zug direkt bei Gastfamilien Unterkunft erhalten. Diese bestehenden Gastfamilien können erst nach und nach von Caritas Luzern besucht werden. In der Zwischenzeit nehmen die Gemeinden Kontakt auf und allfällige Fragen der Gastfamilien können geklärt werden.

Kontaktpersonen in der Gemeinde Steinhausen
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Abteilung Soziales und Gesundheit  unter 041 748 11 10 oder sug@steinhausen.ch. Vielen Dank.

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