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Bevölkerungsstand

Bevölkerungsstand

Die Bevölkerungsstatistik 2025 zeigt wieder ein Wachstum der Bevölkerung im Kanton Zug und seinen Gemeinden. 1981 lebten 76'348 Personen im Kanton, 2025 sind es 134'977. Dieser Zuwachs entspricht einem Plus von 76,8 Prozent. Zwischen 2024 und 2025 ist der Kanton um 1'238 Personen gewachsen, was einem Plus von 0,9 Prozent entspricht. Seit 1981 beträgt die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Zuger Bevölkerung 1,3 Prozent.

Relativ gesehen sind seit 1981 die Gemeinden Risch (+ 182 %), Neuheim (+ 144 %) und Hünenberg (+ 113 %) am stärksten gewachsen. Zwischen 2024 und 2025 sind Menzingen (+ 2,6 %), Baar (+ 2,0 %) und Risch (+ 1,3 %) am stärksten gewachsen, während die Bevölkerung in Neuheim leicht zurückgegangen ist.

Der Zuzug ist seit Jahren der stärkste Treiber des Bevölkerungswachstums im Kanton Zug. 2025 zogen 6'543 Personen aus dem Ausland oder anderen Kantonen nach Zug, während 5'423 aus dem Kanton wegzogen. Daraus ergibt sich ein positiver Wanderungssaldo von 1'120 Personen.

2025 kamen 1'170 Zuger Babys zur Welt; 897 Zugerinnen und Zuger starben. Dies ergibt einen Geburtenüberschuss von 273 Personen.

Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik zur Bevölkerung lebten per Ende 2025 41'322 Personen ausländischer Nationalität im Kanton Zug; dies entspricht einem Anteil von 30,6 Prozent. Der Anteil hat gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte zugenommen.

Der Grossteil der Personen mit ausländischer Nationalität im Kanton Zug stammt aus Europa (83,2 %), gefolgt von Asien (8,7 %). Insgesamt stellen Personen mit deutscher Nationalität (16,7 %) die grösste Gruppe in der ausländischen Bevölkerung, gefolgt von Personen mit italienischer (9,3 %) sowie britischer Nationalität (5,4 %). Die grössten Gruppen von Personen mit nicht-europäischer Nationalität kommen aus den USA (1,6%).

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Bevölkerungsbegriffe

Die Volkszählung findet seit 2010 jährlich statt und nicht mehr wie bis ins Jahr 2000 alle 10 Jahre. Massgebend ist neu die ständige Wohnbevölkerung (und nicht mehr wie in den älteren Volkszählungen die wirtschaftliche Wohnbevölkerung). Diese umfasst alle Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer, die mindestens ein Jahr lang im Kanton Zug leben. Die ständige Wohnbevölkerung ermöglicht den Vergleich mit anderen Kantonen.

Personen, die weniger lange als ein Jahr in der Schweiz leben, zählen zur nicht-ständigen Wohnbevölkerung. Es handelt sich dabei primär um unterjährige Kurzaufenthalter (L) und Asylsuchende.

Die zivilrechtliche Wohnbevölkerung umfasst alle Schweizerinnen und Schweizer, Ausländerinnen und Ausländer mit Jahresaufenthalt (B) sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (C).

Alle Schweizerinnen und Schweizer, Ausländerinnen und Ausländer sowie die Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter werden zur wirtschaftlichen Wohnbevölkerung gezählt. Sie wurde bis ins Jahr 2000 in den Eidgenössischen Volkszählungen verwendet und gestattet daher langjährige Vergleiche.

 

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