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Bevölkerungsbegriffe

Die Volkszählung findet seit 2010 jährlich statt und nicht mehr wie bis ins Jahr 2000 alle 10 Jahre. Massgebend ist neu die ständige Wohnbevölkerung (und nicht mehr wie in den älteren Volkszählungen die wirtschaftliche Wohnbevölkerung). Diese umfasst alle Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer, die mindestens ein Jahr lang im Kanton Zug leben. Die ständige Wohnbevölkerung ermöglicht den Vergleich mit anderen Kantonen.

Personen, die weniger lange als ein Jahr in der Schweiz leben, zählen zur nicht-ständigen Wohnbevölkerung. Sie umfasste im Jahr 2018 knapp 1'797 Personen im Kanton Zug. Es handelte sich dabei primär um unterjährige Kurzaufenthalter (L) und Asylsuchende.

Die zivilrechtliche Wohnbevölkerung umfasst alle Schweizerinnen und Schweizer, Ausländerinnen und Ausländer mit Jahresaufenthalt (B) sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (C).

Alle Schweizerinnen und Schweizer, Ausländerinnen und Ausländer sowie die Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter werden zur wirtschaftlichen Wohnbevölkerung gezählt. Sie wurde bis ins Jahr 2000 in den Eidgenössischen Volkszählungen verwendet und gestattet daher langjährige Vergleiche.

 

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