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Sozialhilfe

Daten aus der Sozialhilfestatistik

Die Sozialhilfestatistik

Bild Soziale Sicherheit
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Die Schweizerische Sozialhilfestatistik des Bundesamts für Statistik hat zum Ziel, gesamtschweizerische, kantonal und regional vergleichbare Informationen zur Sozialhilfe zu liefern. Diese Informationen bilden eine wichtige Grundlage für die Sozialpolitik des Bundes und der Kantone.

Sozialhilfequote

Im Kanton Zug wurden im Jahr 2024 insgesamt 1'719 Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Damit sinkt im siebten Jahr in Folge die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger (rund 70 Personen weniger als 2023), die Sozialhilfequote sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 1,3%. Die Quote liegt weiterhin sowohl unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 2,8% (neustes verfügbares Datenjahr 2023), wie auch unter dem Zentralschweizer Durchschnitt von 1,6% (2024).

In der Grafik zum kantonalen Vergleich sind die Zahlen für das Jahr 2023 ausgewiesen, da die schweizweiten Zahlen für 2024 noch nicht verfügbar sind.

Sozialhilfequote nach soziodemografischen Merkmalen

Unterschiedliche Entwicklung der Sozialhilfequoten nach Altersgruppen

Die Sozialhilfequoten der einzelnen Altersgruppen haben sich 2024 unterschiedlich entwickelt: Bei den 26- bis 45-Jährigen erfolgte gegenüber dem Vorjahr eine Abnahme um 0,2 Prozentpunkte auf 1,5%; bei den 46- bis 55-Jährigen eine um 0,1 Prozentpunkte auf 1,1%. Bei den 18- bis 25-Jährigen (Quote 2024: 1,9%), sowie den 80-Jährigen und Älteren (0,2%) nahm die Quote um je 0,1 Prozentpunkte zu. Bei den 0- bis 17-Jährigen (2,2%), den 56- bis 64-Jährigen (1,1%) und den 65- bis 79-Jährigen (0,1%) blieb die Sozialhilfequote stabil.

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs sind weiterhin Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dies vor allem, wenn sie mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammenleben. Im Kanton Zug ist die Quote der 0- bis 17-Jährigen 2024 bei 2,2% stabil geblieben.

Familien mit Kindern werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2024 wurden im Kanton Zug zum Beispiel 314 Kindern und jungen Erwachsenen Alimente bevorschusst (–3,4% gegenüber Vorjahr). Die Alimentenbevorschussungsquote bleibt gegenüber 2023 stabil bei 0,41%.

Sozialhilfequote ausländischer Personen gesunken

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Zug lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2024 bei 3,2%. Eine abgeschlossene Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und garantiert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer höheren Berufsbildung haben eine besonders geringe Wahrscheinlichkeit, Sozialhilfe zu beziehen (2024: 0,2%). Personen mit höchstem Abschluss auf Sekundarstufe II wiesen 2024 eine Sozialhilfequote von 0,9% aus.

Ein niedriges Bildungsniveau ist auch im Kanton Zug mit ein möglicher Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung gegenüber jener von Schweizerinnen und Schweizer. Die Sozialhilfequote von Personen schweizerischer Nationalität blieb 2024 bei 0,7% stabil. Die Quote der Ausländerinnen und Ausländer ist gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte auf 2,7% gesunken.

Bei ausländischen und besonders bei geflüchteten Personen können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z.B. fehlende Sprachkenntnisse, nicht anerkannte Ausbildungsabschlüsse) bestehen, daher ist ihr Sozialhilferisiko überdurchschnittlich. Ausländische Personen machten 2024 im Kanton Zug unter allen Sozialhilfebeziehenden total 62,2% aus, davon waren 40,3% aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich (2023: 44,4%). Geflüchtete Personen werden dann in dieser Statistik mitgezählt, wenn es sich um anerkannte Flüchtlinge (ab fünf Jahre nach Einreichung des Asylgesuchs) sowie um vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen nach sieben Jahren Aufenthalt in der Schweiz handelt. 

Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Niedergelassenen (Bewilligung C) ist in den Zentralschweizer Kantonen seit Jahren tendenziell sinkend. Im Kanton Zug schrumpfte diese Gruppe auch 2024 wieder (von 371 auf 362 Pers.). Geringfügig gesunken ist erneut auch die Zahl der unterstützen Jahresaufenthalterinnen und -aufenthalter (von 238 auf 236 Pers.).

Erwerbssituation von Sozialhilfeempfangenden

2024 waren von den Zuger Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 36,9% erwerbstätig. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

2024 waren von den erwerbstätigen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger (ohne Lernende) 34,5% in einem Teilzeitpensum unter 50% beschäftigt. 39,5% arbeiteten entweder in mehreren Teilzeitpensen oder in einem Teilzeitpensum von 50% oder mehr. 26,1% der unterstützten Erwerbstätigen arbeiteten Vollzeit. Das heisst, sie vermochten trotz Vollzeitarbeit ihren Existenzbedarf nicht zu decken. Männer waren unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt war der Frauenanteil bei den unterstützen Teilzeitbeschäftigten höher als jener der Männer.

62,1% der Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren gingen 2024 keiner Erwerbstätigkeit nach. 20,9% davon waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. 41,2% waren Nichterwerbspersonen (d.h. aktuell nicht auf Stellensuche, weil die notwendigen Voraussetzungen für Integration in den Arbeitsmarkt fehlen).

Informationen zur Bezugsdauer und Abschlussgründen

Aufgrund der Modernisierung der Sozialhilfestatistik (siehe Kasten rechts) sind für das Jahr 2024 keine belastbaren Daten zur Bezugsdauer und den Abschlussgründen verfügbar.

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Typ Titel Dokumentart
Kennzahlen der wirtschaftlichen Sozialhilfe, seit 2006 Statistiken/Diagramme

Weitere Informationen

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Sozialhilfequote

Anteil der unterstützten Personen an der ständigen Wohnbevölkerung des Vorjahrs.

Methodische Grundlage

Die Sozialhilfestatistik des Kantons Zug wird jährlich im Herbst publiziert. Es handelt sich dabei um eine Vollerhebung. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen unterstützten Personen und Sozialhilfefällen. Letztere umfassen Unterstützungseinheiten, d.h. alleinlebende Personen oder im selben Haushalt lebende Ehegatten, Kinder usw.

Modernisierung der Sozialhilfestatistik ab dem Datenjahr 2024

Die Sozialhilfestatistik – ein unerlässliches Instrument der Sozialpolitik basierend auf der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden – wird ab dem Datenjahr 2024 schrittweise modernisiert. Die Modernisierung im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoreninnen und Sozialdirektoren (SODK) und der Kantone hat zum Ziel, die Datenlieferanten zu entlasten und die Analyse zu stärken. Sie ermöglicht eine deutlich frühere Veröffentlichung der Jahresdaten. Das Bundesamt für Statistik wird die vollständig modernisierte Sozialhilfestatistik voraussichtlich erstmals im Sommer 2026 publizieren (Datenjahr 2025).

Modernisierung ist teilweise umgesetzt

In Kanton Zug haben einige Sozialdienste ihren Betrieb bereits umgestellt. Bei ihnen kommt für das Datenjahr 2024 eine Übergangsgewichtung der Daten zur Anwendung.

2024 und 2025 – Datenlage gemischt

Die Umstellung der Datenlieferanten auf die modernisierte Sozialhilfestatistik erfolgt insgesamt gestaffelt über zwei Jahre (Datenjahre 2024 und 2025). In den bereits modernisierten Daten­sätzen für das Jahr 2024 stehen nicht alle bisherigen Informationen zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Angaben zur finanziellen Situation der Sozialhilfebeziehenden (Einkommen, Ausgaben, Sozialhilfeleistungen) sowie Angaben zu neuen oder abgeschlossenen Dossiers (Hauptgrund der Beendigung, Bezugsdauer usw.). Die Haushaltsquote wird für Kantone mit modernisierten Datenlieferungen nicht berechnet. Gewisse Werteausprägungen (z.B. Erwerbsituation, Ausbildungsstand) haben sich für modernisierte Datenlieferungen geändert und sind deshalb nur beschränkt mit Vorjahren vergleichbar. Zudem sind für 2024 die Zahlen zu den Mutterschaftsbeiträgen nicht verfügbar.

Übergangsgewichtung kompensiert fehlende Beobachtungspunkte

Daten 2024, die bereits modernisiert geliefert wurden, beinhalten gegenwärtig noch weniger als zwölf monatliche Beobachtungspunkte. Die modernisierte monatliche Erhebung startete im April 2024; die Datenlieferanten stiegen gestaffelt bis im Dezember um. Entsprechend enthalten ihre Lieferungen keine Daten zu Sozialhilfedossiers, denen zwischen Januar 2024 und dem Umstellungsmonat letztmalig Sozialhilfe ausbezahlt worden war. Dies führt tendenziell zu einer Unterschätzung der Fallzahlen. Zur Kompensation wird auf der Basis der Vorjahresdaten ein Gewichtungsfaktor berechnet. Wurde die Datenstruktur z.B. im August 2024 umgestellt, wird auf Basis der Daten 2021–2023 der mittlere Anteil der Dossiers/Personen berechnet, welche zwischen Januar und August eine letzte Auszahlung erhalten hatten. Mit diesem Faktor werden die modernisierten Datenlieferungen 2024 hochgerechnet.

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