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Sozialhilfequote

Anteil der unterstützten Personen an der ständigen Wohnbevölkerung des Vorjahrs.

Methodische Grundlage

Die Sozialhilfestatistik des Kantons Zug wird jährlich im Herbst publiziert. Es handelt sich dabei um eine Vollerhebung. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen unterstützten Personen und Sozialhilfefällen. Letztere umfassen Unterstützungseinheiten, d.h. alleinlebende Personen oder im selben Haushalt lebende Ehegatten, Kinder usw.

Modernisierung der Sozialhilfestatistik ab dem Datenjahr 2024

Die Sozialhilfestatistik – ein unerlässliches Instrument der Sozialpolitik basierend auf der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden – wird ab dem Datenjahr 2024 schrittweise modernisiert. Die Modernisierung im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoreninnen und Sozialdirektoren (SODK) und der Kantone hat zum Ziel, die Datenlieferanten zu entlasten und die Analyse zu stärken. Sie ermöglicht eine deutlich frühere Veröffentlichung der Jahresdaten. Das Bundesamt für Statistik wird die vollständig modernisierte Sozialhilfestatistik voraussichtlich erstmals im Sommer 2026 publizieren (Datenjahr 2025).

Modernisierung ist teilweise umgesetzt

In Kanton Zug haben einige Sozialdienste ihren Betrieb bereits umgestellt. Bei ihnen kommt für das Datenjahr 2024 eine Übergangsgewichtung der Daten zur Anwendung.

2024 und 2025 – Datenlage gemischt

Die Umstellung der Datenlieferanten auf die modernisierte Sozialhilfestatistik erfolgt insgesamt gestaffelt über zwei Jahre (Datenjahre 2024 und 2025). In den bereits modernisierten Daten­sätzen für das Jahr 2024 stehen nicht alle bisherigen Informationen zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Angaben zur finanziellen Situation der Sozialhilfebeziehenden (Einkommen, Ausgaben, Sozialhilfeleistungen) sowie Angaben zu neuen oder abgeschlossenen Dossiers (Hauptgrund der Beendigung, Bezugsdauer usw.). Die Haushaltsquote wird für Kantone mit modernisierten Datenlieferungen nicht berechnet. Gewisse Werteausprägungen (z.B. Erwerbsituation, Ausbildungsstand) haben sich für modernisierte Datenlieferungen geändert und sind deshalb nur beschränkt mit Vorjahren vergleichbar. Zudem sind für 2024 die Zahlen zu den Mutterschaftsbeiträgen nicht verfügbar.

Übergangsgewichtung kompensiert fehlende Beobachtungspunkte

Daten 2024, die bereits modernisiert geliefert wurden, beinhalten gegenwärtig noch weniger als zwölf monatliche Beobachtungspunkte. Die modernisierte monatliche Erhebung startete im April 2024; die Datenlieferanten stiegen gestaffelt bis im Dezember um. Entsprechend enthalten ihre Lieferungen keine Daten zu Sozialhilfedossiers, denen zwischen Januar 2024 und dem Umstellungsmonat letztmalig Sozialhilfe ausbezahlt worden war. Dies führt tendenziell zu einer Unterschätzung der Fallzahlen. Zur Kompensation wird auf der Basis der Vorjahresdaten ein Gewichtungsfaktor berechnet. Wurde die Datenstruktur z.B. im August 2024 umgestellt, wird auf Basis der Daten 2021–2023 der mittlere Anteil der Dossiers/Personen berechnet, welche zwischen Januar und August eine letzte Auszahlung erhalten hatten. Mit diesem Faktor werden die modernisierten Datenlieferungen 2024 hochgerechnet.

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