Qualifikationsverfahren
Wichtige Daten zum Qualifikationsverfahren 2026
Das schulische Qualifikationsverfahren 2026 findet vom 1. bis 12. Juni 2026 statt.
Die definitiven und persönlichen Aufgebote werden ca. Ende Februar/Anfang März via Schulnetz kommuniziert.
Betriebliche Abschlussprüfungen
Zuständig sind hier primär die verschiedenen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen. Die Koordination der kantonalen Abschlussprüfungen, im Speziellen die betrieblichen und branchenspezifischen Abschlussprüfungen wird durch das Amt für Berufbildung wahrgenommen.
Kontaktieren Sie direkt den Leiter Qualifikationsverfahren, Herrn Erich Rosenberg.
Prüfungserleichterungen
Lernende mit Behinderungen oder besonderen Lern- und Leistungsschwierigkeiten sollen während der Berufsausbildung erfasst und wo möglich gefördert werden. Auf Antrag werden Prüfungserleichterungen im Sinne eines Nachteilsausgleichs im Qualifikationsverfahren gewährt, so etwa Zeitzugabe, längere Pausen oder technische Hilfsmittel.
Das Gesuch ist bis spätestens 1. Oktober im letzten Lehrjahr einzureichen.
Welche Noten zählen wie? Habe ich bestanden?
Ob ein Lernender seine Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen hat, errechnet sich nach den Bestehensnormen und Berechnungsregeln, die in den einzelnen Bildungsverordnungen ausgeführt sind. Die konkreten Bestehensnormen für die einzelnen Ausbildungen finden Sie unten folgend aufgelistet.
Detailhandelsassistenten EBA
Detailhandelsfachleute EFZ
Kauffrau/Kaufmann EBA
Kauffrau/Kaufmann EFZ
Berufsmaturität Vollzeit
Berufsmaturität berufsbegleitend