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Sonderbewilligungen

Ausgewählte, ökotoxikologisch heikle Pflanzenschutzmittel

Ausgewählte, ökotoxikologisch heikle Pflanzenschutzmittel dürfen im ÖLN grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Der kantonale Pflanzenschutzdienst kann durch das Ausstellen einer Sonderbewilligung deren Einsatz unter vordefinierten Umständen jedoch bewilligen. Die betreffenden Produkte sind in den üblichen PSM-Katalogen als solches gekennzeichnet.

In folgenden Fällen benötigen Sie eine Sonderbewilligung im Ackerbau/Futterbau:

  • Sonderbewilligungen für Einsätze von PSM gemäss Anhang 1 Ziffer 6.2 DZV
    --> in PSM-Katalogen ist Einteilung ebenfalls ersichtlich.
  • Sonderbewilligungen für Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln ab dem 15. November bis und mit 15. Februar
  • wenn mehr als 20 % der Dauergrünlandfläche (pro Jahr und Betrieb; exkl. Biodiversitätsförderflächen BFF) behandelt werden müssen
  • Behandlung von Naturwiesen oder Kunstwiesen mit Totalherbizid

Folgende Grundsätze gelten im Zusammenhang mit Sonderbewilligungen:

  • Wo vorhanden dürfen Behandlungen von Schaderregern nur nach dem Erreichen der Schadschwelle beantragt werden
  • Sonderbewilligungen sind nur schriftlich gültig und sind jeweils zeitlich klar befristet
  • Grundsätzlich werden Sonderbewilligungen für einzelne Parzellen ausgegeben. In epidemischen Fällen können generelle Sonderbewilligungen für eine Region erteilt werden.
  • Produktspezifische Auflagen sind in jedem Fall zu berücksichtigen.
  • Wenn nicht anders bewilligt, ist bei Sonderbewilligungen stehts ein unbehandeltes Spritzfenster anzulegen (genaue Dimensionierung in Sonderbewilligung)

Vorgehen zum Beantragen einer Sonderbewilligung:

  • Ackerbau/Futterbau: telefonische Anfrage an 041 594 56 45
  • Gemüsebau gemäss untenstehendem Formular (Bearbeitung durch KPSD Luzern)
  • Obstbau gemäss untenstehendem Formular (Bearbeitung durch KPSD Luzern)
  • Beerenbau gemäss untenstehendem Formular (Bearbeitung durch KPSD Luzern)
  • Weinbau  - Formular folgt (Bearbeitung durch Fachstelle Weinbau Luzern)

Formulare Sonderbewilligungen

Formulare Sonderbewilligungen
Typ Titel Bearbeitet
Sonderbewilligung Beerenbau 02.03.2023
Sonderbewilligung Gemüsebau 02.03.2023
Sonderbewilligung Obstbau 02.03.2023

Weitere Informationen

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Kontakt

Raphael Vogel


Leiter Kantonaler Pflanzenschutzdienst
Geschäft: +41 41 594 56 45
E-Mail: raphael.vogel@zg.ch

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