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27.04.2026

Drahtwurmbekämpfung in Mais und Kartoffeln

27.04.2026
neu: Produkt mit Sonderbewilligung einsetzbar zur Saat

Das BLV hat kürzlich das Insektizid «Beluga» von Omya zur Anwendung als Granulat zur Saat von Mais und Kartoffeln zugelassen. Dafür ist eine Sonderbewilligung nötig, welche unter folgenden Voraussetzungen angefragt werden kann:

1. Sämaschine mit Granulatdosierer und geprüftem Diffusor des Typs QDC-DXP => vollständige Applikation in den Boden ist Pflicht. Auch am Beginn und Ende der Saatreihe gilt diesbezüglich eine Nulltoleranz.

2. Vorkultur Wiese in den Vorjahren (mind. 2 Jahre) ODER Drahtwurmschaden auf der Parzelle im Vorjahr ODER bewässerte Kultur auf der Parzelle in den Vorjahren (mind. 2 Jahre) ODER Kartoffeln mit spätem Erntetermin (ab September)

Aufgrund der breiten insektiziden Wirkung des Wirkstoffs «Spinosad» (u.a. Laufkäfer, Wirkung auf Regenwürmer unbekannt) ist ausschliesslich ein gezielter Einsatz auf Risikoflächen empfohlen, da zwangsläufig auch nützliche bodenbewohnende Insekten durch das Granulat belastet werden.

Die Sonderbewilligung beantragen Sie über https://agate.ch oder die App «lawisfarm».

Bei Fragen steht Ihnen der Kantonale Pflanzenschutzdienst zur Verfügung (pflanzenschutz@schluechthof.ch; 041 594 56 45).

Bei Interesse an naturnahen Ansätzen der Drahtwurmregulierung können Sie sich ebenfalls beim Kantonalen Pflanzenschutzdienst melden.

Weitere Informationen

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