2.4.2 Zulassungsbedingungen
Aufnahmebedingungen
Die Aufnahme erfolgt gemäss den Vorgaben des Rahmenlehrplans Agrotechnik:
Direkt und prüfungsfrei zum Studiengang angenommen wird, wer über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Berufsfeld Landwirtschaft (als Landwirtin/Landwirt, Winzerin/Winzer, Gemüsegärtnerin/Gemüsegärtner, Obstbäuerin/Obstbauer, Geflügelzüchterin/Geflügelzüchter) verfügt.
Wer die Bedingungen für die direkte Zulassung zum Lehrgang nicht erfüllt, hat die Möglichkeit, eine Zulassung «sur dossier» zu beantragen. Für Interessenten, die weder die Bedingungen zur direkten Aufnahme noch die Bedingungen zur Aufnahme «sur dossier» erfüllen, gibt es die Möglichkeit, die verlangten Kompetenzen in einem einjährigen Einstiegslehrgang zu erwerben. Die Zulassungsbedingungen werden in beiden Fällen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs geprüft.
Ablauf der Anmeldung:
- Direkte/prüfungsfreie Aufnahme
- Anmeldung mit Anmeldeformular
- Zulassung "sur dossier" oder Einstiegslehrgang
- Telefonische Anfrage
- Einreichung der notwendigen Unterlagen (bisherige Abschlüsse, Zeugnisse, Praxiserfahrung etc.)
- persönliches Aufnahmegespräch zur Klärung des genauen Ablaufs der Ausbildung und der Prüfung der Zulassungsbedingungen.
- Anmeldung mit Anmeldeformular
Nach dem Start:
- Pro Semester wird ein Zwischenzeugnis erstellt